Kriegsministerium. Berlin den 1. September 1893.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 231.
Vorbereitungsdienst der Militäranwärter für Stellen in der Justizverwaltung.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 19. August 1891 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 215 —
wird bekannt gemacht, daß eine Wiederzulassung von Militäranwärtern zum Vorbereitungsdienst für das
Amt eines Gefängniß-Inspektors in nachstehend angegebenem Umfange stattfindet: ·
In den Bezirken des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts in Breslau je fünf, im Ober-
landesgerichtsbezirk Celle drei und im Oberlandesgerichtsbezirk Naumburg a. S. vier Militär-
anwärter.
" In Vertretung.
No. 626/8. 93. C. 3. v. Viebahn.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 110 und 111 zur Anleitung zu den Instandsetzungen an den Schußwaffen 88 und 91,
Nr. 43 zur Vorschrift über das Stempeln der Handwaffen,
Nr. 18 zum Waffeninstandsetzungs-Preisverzeichniß für die Königlichen Artilleriedepots.
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Zur Nachricht.
Nach Mittheilung des Königlichen Gouvernements zu Berlin ist durch Gouvernementsbefehl vom
5. September 1893 bestimmt worden, daß, nachdem das Auftreten der asiatischen Cholera in Berlin amttlich
festgestellt worden, den nach Berlin abkommandirten Mannschaften auswärtiger Garnisonen die Cholera-
zulage von täglich 2½ Pf., sofern diese ihnen nicht bereits durch Verfügung des betreffenden Generalkommandos
bewilligt worden, vom 3. September 1893 ab bis auf Weiteres zu zahlen ist. Die Zulage ist nur neben
Gewährung der Garnisonverpflegung zuständig.