Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Kriegsministerium. Berlin, den 19. September 1893. 
Nr. 236. 
· ·· Veränderungs-Nachweisung Nr. 7 
zum namentlichen Verzeichniß der ernannten und gewählten Beisitzer bz. Stellvertreter der Schiedsgerichte im 
Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung. 
(Nr. 10 Seite 99/105 Armee-Verordnungs-Blatt für 1892.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
* Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter 
· » Name und Amts- Name und Amts- 
S. des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort 
Beschäftigung Beschäftigung 
3I. Armeekorps Stettin 1. Beisitzer 1. Stellvertreter: 
Wie bisher ie bisher 
2. Stellvertreter: 
Proviantamts-Kontroleur Stettin 
Kecker 
2. Beisitzer I 1. Stellvertreter: 
Wie bisher Wie bisher 
2. Stellvertreter: 4 
Lazareth-Inspektor Stettin 
Straube 
16 XVII. Armeekorps) Danzig 2. Beisitzer | 1. Stellvertreter: · 
Wie bisher Garnison-Bauinspektor Danzig 
MNMathke. 
2. Stellvertreter: 
Wie bisher 
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
No. 169/9. 93. A. 7. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 7. September 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 237. 
Aenderung der 
1. Instruktion, betreffend den Revotver 79 nebst zugehöriger Munition, 
2. Instruktion, betreffend den Revolver 83 nebst zugehöriger Munition. 
6 Seite 13. Zeile 6 von unten ist der Satz von: „Zu empfehlen sind“ bis „niedergelegt worden.“ zu 
treichen. 
Zu 2. Seite 15. Die Zeilen 6 bis 11 von oben sind bis „werden.“ zu streichen. 
In beiden Instruktionen ist dafür zu setzen: . . 
„Zu empfehlen sind für die Seelenwände des Laufes, die Schloßtheile und die Gewinde: 
Knochenöl oder Klauenfett, gutes Baum= oder Olioenöl; 
für die übrigen Theile, zumal als Schutzmittel gegen Nost bei längerer Lagerung der Waffen: 
reines, ungesalzenes Schweinefett"“. 
d Deckblätter werden bei der demnächstigen allgemeinen Regelung der Druckvorschriften ausgegeben 
werden. 
In Vertretung. 
No. 380/6. 93. A. 2. v. Britzke.
	        
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