Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 12 — 
die Hülfsmusiker nach ihrer Charge — bei den Gefreiten oder 
Gemeinen — nachzuweisen sind. 
Die Anzahl der Hülfsmusiker-Kapitulanten, welche eine 
höhere Löhnung (8§ 11,) beziehen, ist unter den „Bemerkungen 
in Bezug auf die Geldverpflegung“ zu erläutern. 
Die Ziffer 2 der „Anleitung zur Anfertigung des Rapports" 
kommt in Wegfall. 
2. Die vorbezeichnete „Anleitung“ erhält als Ziffer 23 
folgenden Zusatz: 
23. Diejenigen zur Ausbildung als Lazarethgehilsen kommandirten 
Mannschaften, welche aus dem Etat der Lazarethgehilfen verpflegt werden 
(5 16, 1), sind in der Spalte „Lazarethgehilfen“ zu führen. 
Aulage io zu 8 90,1 Anm. 
Eintheilung des Etatskapitels „Geldverpflegung der 
Truppen.“ 
  
Titel Nähere Bezeichnung 
  
— 
3b| Kapitulations-Handgeld"), je 100 .K für jede erste Kapitulation. 
  
*) Dasselbe ist in der Verpflegungs-Liquidation unter biesem neu anzubringenden 
Titel — von den solche Liquidationen nicht legenden Stellen in einer besonderen 
Liquidation — mit Quitlung der Empfänger belegt anzusordern und die Zuständigkeit 
im Verpflegungsrapport am Schlusse der „Vemerkungen in Bezug auf die Geldver-- 
pslegung“ oder — wenn ein Napport nicht aufgestellt wird — in der Liquidation zu 
erläntern. 
Gedruckt in der Königlichen Hosbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn, Verlin SW. 
Kochstrabe 68 —70.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.