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die Hülfsmusiker nach ihrer Charge — bei den Gefreiten oder
Gemeinen — nachzuweisen sind.
Die Anzahl der Hülfsmusiker-Kapitulanten, welche eine
höhere Löhnung (8§ 11,) beziehen, ist unter den „Bemerkungen
in Bezug auf die Geldverpflegung“ zu erläutern.
Die Ziffer 2 der „Anleitung zur Anfertigung des Rapports"
kommt in Wegfall.
2. Die vorbezeichnete „Anleitung“ erhält als Ziffer 23
folgenden Zusatz:
23. Diejenigen zur Ausbildung als Lazarethgehilsen kommandirten
Mannschaften, welche aus dem Etat der Lazarethgehilfen verpflegt werden
(5 16, 1), sind in der Spalte „Lazarethgehilfen“ zu führen.
Aulage io zu 8 90,1 Anm.
Eintheilung des Etatskapitels „Geldverpflegung der
Truppen.“
Titel Nähere Bezeichnung
—
3b| Kapitulations-Handgeld"), je 100 .K für jede erste Kapitulation.
*) Dasselbe ist in der Verpflegungs-Liquidation unter biesem neu anzubringenden
Titel — von den solche Liquidationen nicht legenden Stellen in einer besonderen
Liquidation — mit Quitlung der Empfänger belegt anzusordern und die Zuständigkeit
im Verpflegungsrapport am Schlusse der „Vemerkungen in Bezug auf die Geldver--
pslegung“ oder — wenn ein Napport nicht aufgestellt wird — in der Liquidation zu
erläntern.
Gedruckt in der Königlichen Hosbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn, Verlin SW.
Kochstrabe 68 —70.