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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Berlin den 30. September 1893. Nr. 24.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der viertelährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 44 50 A. Abonnirt kann werbea: außerhalb bei den
ttalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Koch e
Bei Letzterer er aalb auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richee sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten heigete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 14. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1893.
Nr. 239.
Neue Schießvorschrift für die Infanterie.
Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 9. d. M. ist eine neue
Schießvorschrift für die Infanter
unter Vorbehalt von Belimmungen über Ehrenpreise für 3 Schiehlestungen und sonstige Schieß-
auszeichnungen, zum 1. Oktober d. J. in Kraft gesetzt worden.
Hiennt ist zu bemerken:
I. 1. Die Vorlage der Schießberichte über das Echießübungejahr 1893 erfolgt sowohl, im Hirblick auf
die Zeitpunkte als bezüglich der Muster und des Umfanges in der bisherigen
Die im Schießübungsjahre 1894 noch vorhandenen Mannschaften des 3 3 Lahrgungs sind der
1 Schiehtlasse —u¾i¾*t
. Für die Nr. 32 der chießvorschrift bieten die demnächst auszugebenden Deckblätter zur Uebungs-
munitions- Vorsar#t die Erläuterun
Die erforderlichen Exemplare der Schießvorschrift werden den Kommandobehörden rc. von hier
aus übersandt werden.
Bei der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn ist die Schießvorschrift für
die Infanterie bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise von 50 Pf. für das geheftete
und von 65 Pf. für das kartonirte Exemplar käuflich zu haben.
Die für die Jäger und Schützen, die Pioniere und Eisenbahntruppen bestimmten Anhänge werden
besonders versandt, und können dieselben später, wie vorstehend angegeben, zum Preise von je
10 Pf. bezogen werden.
No. 640/9. 93. A. 2. v. Kaltenborn.
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S
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Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1893.
Nr. 240.
Abänderung des Entwurfs der Schießvorschrift für die Feldartillerie vom 22. Mai 1893.
In Zeile 5 der Nr. 182 der oben bezeichneten Vorschrift ist hinter dem Worte „Jahresklasse“ einzuschalten
„bei jeder fahrenden Batterie mindestens 14 und bei jeder reitenden Batterie“
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 364/9. 93. A. 4. v. Kaltenborn.