Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1893.
Nr. 242.
Unterbringung des Stabes sowie der 1., 2. und 3. Kompagnie Badischen Fußartillerie-Bataillons Nr. 14.
Mit Bezug auf Beilage 5 zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 11. August 1893 (A. V. Bl. S. 210)
wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß der Stab und die oben bezeichneten Kompagnien des
Badischen Fußartillerie-Bataillons Nr. 14 in Altbreisach untergebracht werden.
No. 924/9. 93. A. 1. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 28. September 1893.
Nr. 243.
Berichtigung der Revolver-Schießvorschrift für die Feldartillerie vom 29. November 1888.
1. Seite 7. In dem §. 1, Zeile 4 von oben, ist das Wort „Berittene“ zu streichen und dafür zu setzen
„Mannschaften“.
2. Seite 11. Der 1. Absatz des F. 3 ist zu streichen.
3. Seite 13, Zeile 11 von unten, ist statt „Damen“ zu setzen „Daumen“.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 366/9. 93. A. 4. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin den 28. September 1893.
r. 244.
Aenderung der Vorschrift für die Besichtigung des Feldgeräths der Feldartillerie.
Am Schlusse der Ziffer 12 ist anzufügen:
„Der Schreiber (möglichst Unteroffizier), welcher besonders gewandt sein muß, ist für die ganze
Dauer der Besichtigung in einer Garnison einschließlich der Besichtigung der Ariilleriedepot-Bestände
zu stellen. Ein Wechsel dieser Persönlichkeit ist unstatthaft.“
In Ziffer 20 ist zu streichen:
„,„ 1 Schreiber“
Am Schlusse der Ziffer 20 ist anzufügen:
„Betreffs des Schreibers siehe Ziffer 12.“
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 455/9. 93. A. 4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 22. September 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 245.
Ausgabe von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials.
Die Zeichnungen
A. III. 73 Blatt 61 und
A. III. 64 Blatt 66 a
sind neu aufgestellt und werden den betheiligten Kommandobehörden unter Umschlag zugehen.
Die bisherige Zeichnung
A. III. 73 Blatt 61
wird hierdurch außer Gebrauch gesetzt. · »
Die Formationsänderungen aus Anlaß der Heeresverstärkung sind bei der Ueberweisung mit be-
rücksichtigt.
No. 350/. 9. A. 4. v. Goßler.