Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Kriegsministerium. Berlin, den 28. September 1893. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
253. 
Ergänzung der Dienstanweisung für die Korps-Bekleidungsämter. 
Zu . 26,1 Absatz 2 tritt folgender Zusatz . .. 
Hat das pensionsfähige Diensteinkommen nicht über 4000 Mk. jährlich betragen, so wird dieser 
Betrag bei Feststellung gg zahlbaren Pension zu Grunde gelegt. (8. 33 Absatz 2 der Pensionsgesetzes- 
1893.) 
— 
novelle vom 22. Mai . ... - 
2.Zu§.43,1·letzterAb·sai-.JnUebereinstimmungmit§.12der Besoldungsvorschrift für das Preußische 
Heer im Frieden sind die Worte „fehlender, ohne Löhnung“ zu streichen. 
No. 767/7. 93. B. 3. v. Funck. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. September 1893. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 254. 
Lieferung des Werkes: „Die Wohnplätze des Deutschen Reichs“ von O. Brunkow. 
Der Herausgeber des vorbezeichneten Werkes — Lieutenant a. D. Brunkow, Berlin SW. Gneisenaustraße 
Nr. 27 — hat sich bereit erklärt, die neueste (Stereotyp-) Ausgabe (3 Lexikonbände), welche schon die Land- 
wehrbezirks-Eintheilung nach dem jetzigen Stande enthält, bei direktem Besuge zu dem ermäßigten Preise von 
Mk., bz. gegen monatliche Waihgene von 5 Mk., den Truppentheilen und Militärbehörden zu liefern. 
No. 355/9. 93. A. 3. v. Goßler. 
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 43 bis 45 zur Marineordnung, » 
Nr. 12 bis 35 zur Dienstvorschrift für die Artillerie-Prüfungskommission.
	        
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