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Kriegsministerium. Berlin den 6. Oktober 1893.
Nr. 259.
· ·» Veränderungs-Nachweisung Nr. 7
namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz.
tellvertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten
Militär-Justiz-Beamten. (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 10 für 1892 Seite 97/98.)
1 Bezirk I Sitz Des Vorsitzenden Des Stellvertreters
S
. . . Name und Amts- Name und Amts-
- des Schiedsgerichts Charalier Wohnort Charolier Wohnort
4II. Armeekords' Spandau Wie biher Seim, Spandau
Garnison-Auditeur
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht.
No. 716/9. 93. A. 7. v. Kaltenborn.
Kriegsministerium. Berlin, den 7. Oktober 1893.
Nr. 260.
Aenderungen der Anleitung für den Bau von Schießständen.
1. Der 8. 5 erhält unter I. A. Infanterie folgende Fassung:
a) für 14 in einer Garnison vereinigte Kompagnien eines Regiments:
4 Schießstände zu 200 m Länge,
1 Schießstand - 300
1 - -400
!½*“ 2 Schießstände = 600
b) für 10 in einer Garnison vereinigte Kompagnien eines Negiments:
2 Schießstände zu 200 m Länge,
1 Schießstand 302 =
1
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„ 4 1 0 ;
o) für 8 in einer Garnison vereinigte Kompagnien eines Negiments:
2 Schießstände zu 200 m Länge,
1 Schiehstam é*. 300 =
1
2 2 - " * * 600 *
4) für 6 in einer Garnison vereinigte Kompagnien eines Negiments:
1 Schießstand zu 200 m Länge,
Ob7 : 3200 =
··· p sdo-
e) für 4 in einer Garnison stehende Kompagnien eines Regiments:
1 Schießstand zu 300 m Länge,
% - -600- :
In Garnisonen, in denen Truppen von verschiedenen Regimentern stehen, sowie bei ungünstigen
Gelände= 2c. Verhältnissen ist eine Abweichung von der sonst zuständigen Zahl und Länge der Stände zu-
lässig. Entscheidung hierüber besft das Kriegeministerium.
2. dꝛ 5 G. 1. a) Zellen 5 bis 9 sind die Worte „und dürfen“ bis „werden“ zu streichen und dafür
„und es sind daher, wo Stände nebeneinander angelegt werden, von denen einer länger als
400 m ist, besondere Maßnahmen zum Schutze seiner Nachbarstände zu treffen.“
u
„