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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Berlin den 24. Gktober 1893. Nr. 27.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 267.
Anderweite Besetzung der Stelle des Kriegsministers.
Ich habe den General der Infanterie von Kaltenborn-Stachau, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches
vom 22. März d. J., unter Entbindung von dem Amte als Staats= und Kriegsminister, Stellung à la suite
des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 und Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler-
Ordens mit Eichenlaub und der Königlichen Krone, mit der Getlicher ension zur Disposition gestellt. Da-
gegen habe Ich den General der Infanterie zur Disposition Bron fart von Schellendorff, zuletzt komman-
dirender General des X. Armeekorps, unter gleichzeitiger Wiederanstellung im aktiven Heere und unter Be-
lassung à la suite des Großherzoglich Meckenbukschen Grenadier-Regiments Nr. 89, zum Staats= und
Kriegsminister ernannt. An die betreffenden Generalkommandos habe Ich entsprechend ügt.
Hubertusstock den 17. Oktober 1893.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 21. Oktober 1893.
Vorstehende Allerhchste Rabinet# Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 595/10. 93. K. M. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 268.
Abänderung des §. 46 nund des Musters 22 der Marineordnung.
Berlin, den 11. Oktober 1893.
a) Die Ziffer 2 des §. 46 der Marineordnung (Seite 52) erhält folgende Fassung:
„2. Zum 1. November jedes Jahres reichen dieselben namentliche Listen über die bei den Bezirks-
kommandos in Kontrole befindlichen Vize-Deckofftiziere, Deckoffiziere und Unterärzte der Marine nach
Muster 22 dem Ober-Kommando der Marine ein.“
b) An Stelle des Musters 22 zu §. 46 der Marineordnung — (Seite 174) — tritt folgendes Muster: