Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 277 — 
Armee--Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Herlin den 11. November 1393. Nr. 28. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 A, Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
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Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Erpedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 14. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 277. 
Verlegung des Stabes der 16. Infanterie-Brigade. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß der Stab der 16. Infanterie-Brigade von Erfurt nach 
Torgau zu verlegen ist. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 26. Oktober 1893. · 
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 1. November 1893. 
Vorstehende Allerhöchste RabinetsOrdre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der 
Armee gebracht, daß der Garnisonwechsel am 3. November 1893 stattfindet. 
No. 106 1/10. 93. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. v - Berlin den 26. Oliober 1893. 
Nr. 278. 
Garnisonveränderungen. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Kaisers und Koͤnigs ist an Stelle des in Metz verbleibenden 
II. Bataillons Königs-Infanterie-Regiments Nr. 145 (Armee-Verordnungs-Blatt 1393 S. 210) das I. Ba- 
taillon Infanterie-Regiments Nr. 130 von Metz vorläufig nach Saargemünd verlegt worden. 
No. 771/9. 93. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 1. November 1893. 
Nr. 279. 6 
Unterstellung des Schleswig-Holsteinschen Fußartillerie-Regiments Nr. 9 unter das VIII. Armeekorps. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Naisere und Rônige wird das Schleswig-Holsteinsche Fußartillerie= 
Regiment Nr. 9 vom 1. April 1894 ab dem VIII. Armeekorps unterstellt. 
No. 1012/10. 93. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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