Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

Kriegsministerium. Berlin den 4. Januar 1898. 
Nr. 8. 
Aenderung des Exerzir-Reglements für den Train vom 10. April 1890. 
1. Ziffer 17 Zeile 6—8. Die Worte: 
abis das Kommando“ bis „werden“ 
sind 4 streichen und dafür zu setzen: 
„Nach erwiesener Ehrenbezeugung erfolgt das Kommando: Augen gerade — aus! und er- 
forderlichenfalls: Rührt Euchl“ 
Ziffer 104. Der letzte Absatz ist zu streichen und dafür ebenfalls der vorstehend aufgeführte neue 
Wortlaut zu setzen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 275/12. 92. A. 4. v. Kaltenborn. 
# 
Kriegsministerium. Berlin den 5. Januar 1893. 
Nr. 9. 
Ausgabe der „Anleitung für die Darstellung gefechtsmäßiger Ziele für die Infanterie“. 
Die Anleitung für die Darstellung gefechtsmäßiger Ziele für die Infanterie geht den betheiligten Kommando- 
behörden in der entsprechenden Anzahl von Abdrücken zu. Mit dem unterm 21. Oktober 1891 — Armee- 
Verordnungs-Blatt Nr. 20 — ausgegebenen Entwurf ist nach Vorbemerkung 16 zum Druckvorschriften-Etat 
von 1888 zu verfahren. 4 
Veen der Bezugsquellen für magnet-elektrische Maschinen, Tauchelemente und Noburit (Ziffer 66, 
68 und 69 der Anleitung) wird auf die Bekanntmachung vom 2. Januar d. J. (Armee-Verordnungs- 
Blatt Seite 16) verwiesen. 
Für die Kavallerie wird eine besondere Anleitung nicht ausgegeben; das für das gefechtsmähige 
Schießen der Kavallerie Erforderliche ist vielmehr aus der vorliegenden Anleitung für die Infanterie 
zu entnehmen. 
No. 411/10. 92. A. 2. v. Kaltenborn. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. Januar 1893. 
Nr. 10. 
Festungs-Bauordnung. III. Theil. Persönliche Verhältnisse des Festungsbau-Personals. 
Durch Allerhöchste Kabineto' Ordre vom 10. November 1892 ist der III. Theil der Festungs-Bauordnung 
„Persönliche Verh ältaise des Festungsbau-Personals“ genehmigt worden. » 
Unsch Die arforder ichen Abdrücke nebst Vertheilungsplan werden den Kommandobehörden 2c. unter 
mschlag zugehen. #*“½m 
6 F 1 bis 4 der Geschäftsordnung für die Fortifikations= und Artillerie-Bauten in den 
Festungen treten hierdurch außer Kraft. # ittl 
ie neue Vorschrift erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Nitt er 
& Sohn, Berlin SW. Kochstraße 68/70 — kostet unmittelbarer Bestellung aus der Armee das Exemplar: 
geheftet . 
gebunden 40 f. 
No. 63/1. 93. A. 5. v. Kaltenborn. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.