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Kriegsministerium. Berlin den 20. November 1898.
Allgemeines Kriegs-Departement.
- Nr. 311.
Ausgabe des Preisverzeichnisses 1 über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten, enthaltend die Ausrüstungs-
stücke der Feldtruppen bz. Feldformationen, ausgenommen die der Fußartillerie mit Bespannung, und
die Sattlerfabrikate.
Das vorgenannte Preisverzeichniß, welches mit dem 1. Dezember d. J. in Kraft tritt, wird den Kommando-
behörden 2c. demnächst in der erforderlichen Anzahl zugehen.
Die im Preistarif über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten — Berlin 1886 — und dessen Fortsetzungen
(Nr. 109 des Druckvorschriften-Etats) aufgeführten Preise für gleichartige Ausrüstungsstücke treten vom
I. Dezember d. J. ab außer Kraft. Für die Ausrüstungsstücke der Fußartillerie behalten vie in dem bis-
herigen Tarif enthaltenen Preise bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
as neue Preisverzeichniß ist im Druckvorschristen-Etat unter Ifde. Nr. 406 nachzutragen.
No. 533/11. 93. A. 7. v. Goßler.
Kriegsministerium.
Berlin den 24. November 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 312.
Neuausgabe der Vorschrift über die Behandlung und Untersuchung der Ferurohre.
Die „Vorschrift für die Behandlung und Untersuchung der Fernrohre“ ist neu aufgestellt und wird nach
erfolgtem Druck den Truppen und Behörden in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken zugehen.
Die Vorschrift erhält im Druckvorschriften-Etat die Nr. 408
Der „Entwurf einer Vorschrift für die Behandlung und Reuision der Fernrohre von 1887“ tritt
hierdurch außer Kraft.
No. 307/11. 93. A. 5. v. Goßler.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Nr. 1 zum Leitfaden betreffend die Seitengewehre der Truppen zu Fuß,
Nr. 3 zum Leitfaden betreffend die Seitengewehre der Truppen zu Pferde und die Lanzen, «
Nr. 23 bis 25 zur Vorschrift über die Aufbewahrung und die Vehandlung der für den Rriegsfall benöthigten
Honhwoaffen, welße nicht in Artilleriedepots, sondern in den Formationsorten der Truppen aͤuf-
rden,
Nr. 119 bis 160 zur Bekleidungsordnung. I. Theil.
zufelge G Zur Nachricht.
Jufolge Gouvernementsbefehls vom 21. November 1893 hat die Zahlung der unter dem 6. No-
vember 1893 für Berlin bewilligten Cholerazula 2 ’·' 20. No-
——— Ae i erazulage von 2½ Pfennig für den Mann und Tag vom