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Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
27. Jahrgang. Serlin den 12. Dezember 1893. Nr. 31.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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Nr. 313.
A.-’ Ausbildung von Unteroffizieren und Gefreiten der Infanterie und Jäger (Schützen) in der Ansrüstung,
Beladung und Führung der Patronenwagen.
B. Ergänzung der Anmerkung zu §. 24 der Traindepot-Ordnung.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich unter Aufhebung der Allerhöchsien Rabinets-Ordree vom
17. Dezember 1836 und 17. Januar 1861, daß fortan die Kommandirung von Unteroffizieren und Gefreiten
der Infanterie und Jäger (Schützen) zur Feldartillerie behufs Unterweisung in der Ausrüstung, Beladung
und Führung der Bataillons-Patronenwagen in Fortfall kommt. Die Ausbildung von Unteroffizieren und
Mannschaften in diesem Dienstzweige, mit welchem die Unterweisung in der Behandlung der Munition zu
verbinden ist, hat künftig nach näherer Anordnung der Generalkommandos bei den Infanterie= und Jäger-
Truppentheilen selbst stattzufinden unter Heranziehung der bei den Traindepots und Train-Bataillonen vor-
gebildeten Kammerunteroffiziere. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 16. November 1893.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin, den 5. Dezember 1393.
Vorstehende Allerhöchste RKabinets Ordre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß — soweit nothwendig — für die Ausbildung einige Gespanne von den am Orte befindlichen
berittenen Truppen zu gestellen sind. · ·
MitAllerhöchsterGenehmigungwirdgleichzeitigbefttmmt,daßd1eAnmerkung:
„Die weitere Ausbildung erfolgt beim Train-Bataillon.“
auf Seite 26 der Traindepot-Ordnung folgenden Zusatz erhält:
„Dieselbe hat sich auch auf das Verpassen und die Behandlung der Pferdeausrüstung, auf
das An= und Abschirren, sowie auf Pferdepflege und Hufbeschlag zu erstrecken.“
No. 830/11. 923. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.