Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Armee-Verordnungo-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
27. Jahrgang. Serlin den 12. Dezember 1893. Nr. 31. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.K# 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 313. 
A.-’ Ausbildung von Unteroffizieren und Gefreiten der Infanterie und Jäger (Schützen) in der Ansrüstung, 
Beladung und Führung der Patronenwagen. 
B. Ergänzung der Anmerkung zu §. 24 der Traindepot-Ordnung. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich unter Aufhebung der Allerhöchsien Rabinets-Ordree vom 
17. Dezember 1836 und 17. Januar 1861, daß fortan die Kommandirung von Unteroffizieren und Gefreiten 
der Infanterie und Jäger (Schützen) zur Feldartillerie behufs Unterweisung in der Ausrüstung, Beladung 
und Führung der Bataillons-Patronenwagen in Fortfall kommt. Die Ausbildung von Unteroffizieren und 
Mannschaften in diesem Dienstzweige, mit welchem die Unterweisung in der Behandlung der Munition zu 
verbinden ist, hat künftig nach näherer Anordnung der Generalkommandos bei den Infanterie= und Jäger- 
Truppentheilen selbst stattzufinden unter Heranziehung der bei den Traindepots und Train-Bataillonen vor- 
gebildeten Kammerunteroffiziere. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 16. November 1893. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin, den 5. Dezember 1393. 
Vorstehende Allerhöchste RKabinets Ordre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß — soweit nothwendig — für die Ausbildung einige Gespanne von den am Orte befindlichen 
berittenen Truppen zu gestellen sind. · · 
MitAllerhöchsterGenehmigungwirdgleichzeitigbefttmmt,daßd1eAnmerkung: 
„Die weitere Ausbildung erfolgt beim Train-Bataillon.“ 
auf Seite 26 der Traindepot-Ordnung folgenden Zusatz erhält: 
„Dieselbe hat sich auch auf das Verpassen und die Behandlung der Pferdeausrüstung, auf 
das An= und Abschirren, sowie auf Pferdepflege und Hufbeschlag zu erstrecken.“ 
No. 830/11. 923. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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