Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

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Nr. 314. 
Entwurf eines Geschütz-Exerzir-Reglements für die Fußartillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich den beifolgenden „Entwurf des Geschütz-Exerzir-Reglements 
für die Fußartillerie“" mit der Bestimmung, daß nach demselben bis auf Weiteres zu verfahren ist. Nach 
Ablauf eines Jahres will Ich erneutem Vortrage entgegensehen. Das Kriegsministerium hat hiernach das 
Weitere zu veranlassen. 
Neues Palais den 27. November 1893. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 5. Dezember 1893. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets'Ordre wird hierdurch mit Folgendem zur Kenntniß der 
Armee gebracht: 
1. Der Entwurf gelangt nur an die Fußartillerie-Truppentheile und an einige Behörden zur Veraus- 
gabung; eine Aufnahme in den Druckvorschriften-Etat findet nicht statt. 
2. Der Entwurf erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn. 
Der Verkaufspreis bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee wird später veröffentlicht werden. 
3. Durch den Entwurf treten außer Kraft: 
a) dver #bherige Entwurf des Geschütz-Exerzir-Reglements für die Fußartillerie 1892 (D. V. 
K. Nr · 
--)- . 
b) das Exerzir-Reglement für die Fußartillerie vom 22. Februar 1883 (Im D. V. E. nicht 
enthalten). 
No. 678/11. 93. A. 5. Bronsart v. Schellendorffs. 
Kriegsmmmsterium. Berlin den 8. Dezember 1893. 
r. 316. 
Abänderung des 8. 9,1 der Dieustordnung der Kriegsakademie. 
Allerhöchster Genehmigung erhält der erste Absatz des §. 9,1 obiger Dienstordnung folgende 
ng: 
„Offiziere, welche während einer in der Regel mindestens dreijährigen Dienstzeit in der Offizier- 
„charge sich bewährt haben und andererseits im Dienstalter nicht so weit vorgeschritten sind, daß 
„vor Ablauf der nächsten fünf Jahre ihre Beförderung zum Hauptmann (RNittmeister) zu 
werwarten steht, sich in ökonomisch geordneten Verhältnissen befinden und vollkommen gesund 
„sind, können sich um das Kommando zur Akademie bewerben.“ 
Deckblätter gelangen demnächst zur Ausgabe. 
No. 95/12. 93. A. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegeministerium. Berlin den 4. Dezember 1893. 
Nr. . 
Bei der Ober-Militär-E Offizier- und Portepeefähnrichsprllfungen 1894. 
ei der Ober-Militär-Examinations-Kommission finden 1894 mit Ausnahme ver Monate Juni und 
WMenbe iu 1 Vonaten Prüsungen statt, jedoch im Januar und Juli nur n der ersten, im Februar, 
. . · ur in der zweiten Hälfte des M 3 drr ç„ de öbri “ 
Monaten finden bei genügenden Mmmelbunden uened sle de gen sot. je eine Prüfung. In de 9 
J. A. 
No. 43/12. 93. A. 3. v. Goßler.
	        
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