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Kriegsministerium. Berlin den 5. Dezember 1893.
Nr. 317.
Regulativ über Ausbildung, Prüfung und nsstelsung für, die unteren Stellen des Forstdienstes vom
An die Stelle des „Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des
Forstdienstes in Verbindung mit bem, Militärdienst im Jägerkorps vom 1. Februar 1887“ tritt das gleich-
namige Regulativ vom 1. Oktober
Die Ausgabe erfolgt nach 55 126 des Druckvorschriften-Etats.
No. 55 7/11. 93. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin, den 6. Dezember 1893.
Nr. 318.
Auflösung des Festungsgefängnisses in Dömitz.
.Das Feungsgesanzu zu Dömitz wird im Januar 1894 aufgelöst werden.
Januar 1894 ab finden daher Einstellungen in dieses Festungsgefängniß nicht mehr statt.
. Die bei der Auflösung in der Anstalt vorhandenen Militärgefangenen werden am 3. Januar 1894 in das
Pstungsgefängah zu Spandau übergeführt.
ie von dem Großherzoglich Mecleihiuruischen Kontingentsgericht Verurtheilten sind, ebenso wie die von
dem Gericht der 17. Division Verurtheilten, ohne Rücksicht auf die Strafdauer vom 1. Januar 1894 ab
dem Faltungsgefängnig in Spandau zu überweisen
Anlage 4 B zur Militär- SisspuüsfekingeZ „Vorschrift ändert sich dem entsprechend.
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten
Die bisher vom IX. Armeekore zum Festungsgefängniß in Dömitz kommandirten beiden Aufsichts-Unter-
offiziere treten am 3. Januar 1894 zum Festungsgefängniß in Spandau über, dessen nicht ständiges Auf-
sichispersonal um 2 Unteroffiziere vermehrt wird.
iäe dem Vertheilungsplane des nicht ständigen Aufsichtspersonals ###ulaze 8 zur Militär-Straf-
vollstreckungs-Vorschrift) ist beim IX. Armeekorps in der Spalte „Dömitz“ die Zahl „2“ zu streichen und
in der Spalte „Spandau“ die Zahl „2“ durch „4“ zu ersetzen. Die Saen dieser Spalten
ändern sich entsprechend.
No. 261/11. 93. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
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Kriegsministerium. Berlin den 6. Dezember 1893.
Nr. 319.
Uebersicht derjenigen Infanterie-Truppentheile, welche am 1. April 1894 Einjährig- Freiwiante einstellen.
Nachstehend wird die Uebersicht derienigen Ruppentheile bekannt gemacht, welche gemäß W. O. §. 94,1 von
den Königlichen Generalkommandos zur Einstellung Einjährig-Freiwilliger am 1. April 1894 bestimmt worden sind.
Im Auftrage.
No. 107/12. 93. A. 1. v. Goßler.
Armee- Garnison. Truppentheil. Bemer-
korps. kungen.
Garde Berlin 1
Potsdam / bei sämmtlichen Garde-Infanterie-Truppentheil
Charlottenburg
Spandau Königin Elisabeth Garde-Grenadier-Regiment Nr. 3.