Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

— 319 — 
Kriegsministerium. Berlin den 5. Dezember 1893. 
Nr. 317. 
Regulativ über Ausbildung, Prüfung und nsstelsung für, die unteren Stellen des Forstdienstes vom 
An die Stelle des „Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des 
Forstdienstes in Verbindung mit bem, Militärdienst im Jägerkorps vom 1. Februar 1887“ tritt das gleich- 
namige Regulativ vom 1. Oktober 
Die Ausgabe erfolgt nach 55 126 des Druckvorschriften-Etats. 
No. 55 7/11. 93. C. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin, den 6. Dezember 1893. 
Nr. 318. 
Auflösung des Festungsgefängnisses in Dömitz. 
.Das Feungsgesanzu zu Dömitz wird im Januar 1894 aufgelöst werden. 
Januar 1894 ab finden daher Einstellungen in dieses Festungsgefängniß nicht mehr statt. 
. Die bei der Auflösung in der Anstalt vorhandenen Militärgefangenen werden am 3. Januar 1894 in das 
Pstungsgefängah zu Spandau übergeführt. 
ie von dem Großherzoglich Mecleihiuruischen Kontingentsgericht Verurtheilten sind, ebenso wie die von 
dem Gericht der 17. Division Verurtheilten, ohne Rücksicht auf die Strafdauer vom 1. Januar 1894 ab 
dem Faltungsgefängnig in Spandau zu überweisen 
Anlage 4 B zur Militär- SisspuüsfekingeZ „Vorschrift ändert sich dem entsprechend. 
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten 
Die bisher vom IX. Armeekore zum Festungsgefängniß in Dömitz kommandirten beiden Aufsichts-Unter- 
offiziere treten am 3. Januar 1894 zum Festungsgefängniß in Spandau über, dessen nicht ständiges Auf- 
sichispersonal um 2 Unteroffiziere vermehrt wird. 
iäe dem Vertheilungsplane des nicht ständigen Aufsichtspersonals ###ulaze 8 zur Militär-Straf- 
vollstreckungs-Vorschrift) ist beim IX. Armeekorps in der Spalte „Dömitz“ die Zahl „2“ zu streichen und 
in der Spalte „Spandau“ die Zahl „2“ durch „4“ zu ersetzen. Die Saen dieser Spalten 
ändern sich entsprechend. 
No. 261/11. 93. C. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
° — 
  
* 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 6. Dezember 1893. 
Nr. 319. 
Uebersicht derjenigen Infanterie-Truppentheile, welche am 1. April 1894 Einjährig- Freiwiante einstellen. 
Nachstehend wird die Uebersicht derienigen Ruppentheile bekannt gemacht, welche gemäß W. O. §. 94,1 von 
den Königlichen Generalkommandos zur Einstellung Einjährig-Freiwilliger am 1. April 1894 bestimmt worden sind. 
Im Auftrage. 
  
  
  
No. 107/12. 93. A. 1. v. Goßler. 
Armee- Garnison. Truppentheil. Bemer- 
korps. kungen. 
Garde Berlin 1 
Potsdam / bei sämmtlichen Garde-Infanterie-Truppentheil 
Charlottenburg 
Spandau Königin Elisabeth Garde-Grenadier-Regiment Nr. 3. 
  
  
  
 
	        
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