Kriegsministerium. Berlin den 11. Februar 1893.
Waffen-Departement.
Nr. 43.
Wasserdichte Wagenpläne für Lebensmittelwagen und Futterwagen der Feldartillerie.
2 E““ i9 für Lebensmittelwagen und Futterwagen der Batterien und Munitionskolonnen-
theilungen mu
a) für enrg vorhandene Lebensmittelwagen C/87 der auf der Zeichnung Tr. M. I. 2 sp. P. W.
1
/87. Bl. 12,
b) für etwa vorhandene Futterwagen C/87 (Form des Proviantwagens C/87) der auf der Zeichnung
Tr. M. I. 4 sp. Prov. W. C/87 Bl. 12,
Zc) für etwa vorhandene Lebensmittelwagen und Futterwagen anderer als der Konstruktion 87 und
für alle erst im Mobilmachungsfalle in beliebiger Konstruktion bereitzustellenden dergleichen Wagen
der auf der Zeichnung A. V. 73 Bl. 16
gegebenen Form entsprechen.
Die diesen Bestimmungen nicht entsprechenden Angaben der Ausrüstungs-Nachweisungen werden
durch die nächsten Deckblätter berichtigt werden.
# nn aa v. u . J.ie.
Kriegsministerium. „ P TFP.1.57 Berlin den 11. Februar 1893.
Medizinal-Abtheilung.
Nr. 44
Zulage für Lazarethgehülfen in Lazarethapotheken u. s. w.
Von den im §&. 236 der Friedens-Sanitäts-Ordnung bezeichneten Zulagen dürfen künftig mehrere von einem
und demselben Lafarethgehllfen nebeneinander nur dann bezogen werden, wenn dazu oorher die Genehmigung
seitens der Medizinal- btheilung des Kriegsministeriums ertheilt worden ist.
No. 850/12. 92. M. A. v. Coler.
Kriegsministerium.
Waffen-Departement. Berlin den 16. Februar 1893.
Nr. 45.
Vorraths-Protzhaken C/88 der Feldartillerie.
Dee Vorraths-Protzhaken C/88 sind entsprechend der Verfügung vom 16. Oktober 1391 Nr. 331/8.91. D 2.
durch solche verstärkter Art zu ersetzen. “½
Die Artilleriedepots haben die verstärkten Protzhaken für sich und für die betreffenden Feldartillerie=
Tuppentheile senleid bei der nächsten Artillerie-Werkstattt anzufordern. Die Anfertigungskosten bezahlen die
Artillerie-Wer stätten, die Transportkosten die Artilleriedepots. Die Verrechnung hat bei Kapitel 12,
Diel 19, Abschnitt 1 der einmaligen Ausgaben für 100 /93 noch im laufenden Etatsjahre zu erfolgen.
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No. 43/2. 93. D. 2. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Februar 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 46.
Ei Ausgabe eines Anhangs zur Traindepot-Ordnung.
in Anhang zur Traindepot-Ordnung, betreffend ergänzende Bestimmungen für die Verwaltung des Feld-
gerälhs bei den Pionier-Bataillonen, gelangt zur Ausgabe. »
DEekfdkdetllchenExemplarewerendenKommandobelördenic.demsiachftunterlxsnschlag zugehen.
Berli er Anhang erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler E ohn
erlin, Kochstraße 68.—70, und kann daselbst bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee zum Preise
von 00fennig das Stück bezogen werden.