reler Berlin den 20. Februar 1893.
Nr. 62. .
Einführung einer Unterlegscheibe zur Feder zur Zugstange bei der Seilbremse der Laffeten der
Feldartillerie.
.
ur Verhinderung des Klemmens der Feder zur Zugstange der Seilbremsen an den Feldlaffeten gelangt
3 auf Der Juhsange zwischen Fo dere e- und Zugstangenhalter lose einzufügende Scheibe mit
der Bezeichnung: 4 „
„Unterlegscheibe zur Feder zur Zugstange
ur Einführung. · . «
hꝛ Feldartillerie-Truppentheile und Artilleriedepots haben die zu den bereits gelteferten Seilbrensen
einschließlich der Seilbremsen zum Vorrath erforderlichen dergleichen Scheiben sogleich bei der nächstgelegenen
Artillerie-Werkstatt anzufordern. 42“.• · ird
Die Artillerie-Werkstätten liefern die Scheiben unentgeltlich. Für die Anbringung derselben wir
den Waffenmeistern und Zeughausbüchsenmachern keine besondere Entschädigung gewährt.
—
J. V.
No. 426/2. 93. D. 2 v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 20. Februar 1893.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 63.
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung. *ii'
Die Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Divisions-Kom «
ist neu gedruckt und wird den Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Anzahl von Abdrücken gebst
Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. Die 1887 aufgestellte gleichnamige Ausrüstungs-Nachweisung
tritt außer Kraft.
No. 213/2. 93. A. 4. v. Goßler.
Klriegsministerium. Berlin den 20. Februar 1893.
Militär-Oe onomie-Departement.
- Nr. 61.
Angaben in den Rationsquittungen der Pferdegeld bezieheuden Offiziere.
Wird über d
den Rationsempfang der Pferdegeld beziehenden Offiziere am Schlusse des Monats ꝛc. Haupt-
quittung ertheilt, so hat letztere die erforderlichen Angaben über ben Pferdegeldbezug und das Halten von
Pferden nach den für diesen Monat rc. zutreffenden Verhältnissen zu enthalten. » ,
ird dagegen die Fourage für den ganzen laufenden Monat gegen Hauptquittung im Voraus
erhoben, so ist diese Quittung mit den bezüglichen Angaben nach den Achälimissen des vorhergehenden
Monats zu versehen.
No. 759/1. 93. B. 2. v. Funck.
Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1893.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 65.
Vorbereitungsdienst der Militäranwärter für Stellen in der Justizverwaltung.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 4. März 1892 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 41 — wird be-
kannt gemacht, daß eine weilere Zulassung von Mililäranwärtern zum Vorbereitungsdienst für das Amt