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Es werden neu errichtet:
a) Kommandanturen der Truppen-Uebungsplätze Döberitz und Elsenborn mit den Standorten
Spandau bz. Malmedy, letztere zu einem seitens des Kriegsministeriums noch näher zu bestimmenden
Zeitpunkt; Kar dieselben tritt je ein inaktiver Stabsoffizier mit Regimentskommandeur-Rang auf
den Etat. Hinsichtlich der Disziplinarstrafgewalt und der Vesugnig zur Urlaubsertheilung findet
Meine Ordre vom 15. Oktober 1891 auf diese Kommandanten gleichfalls Anwendung;
b) in Thorn eine Verwaltung des Fußartillerie-Schießplatzes daselbst mit der Bezeichnung „Schieß-
platz-Verwaltung Thorn“ dieselbe besteht aus
einem inaktiven Stabsoffizier, welcher der Fußartillerie angehört hat, mit Regiments-
kommandeur-Rang als Vorsitzendem,
einem Zeug= und einem Feuerwerksoffizier als Mitgliedern,
dem erforderlichen Unterpersonal.
Hinsichtlich der Disziplinarstrafgewalt und der Befugniß zur Urlaubsertheilung findet Meine
Ordre vom 15. Oktober 1891 auf den vorbezeichneten Vorsitzenden Anwendung, jedoch unbeschadet
der Gerechtsame des Festungs-Kommandanten;
Ta) in Perleberg ein Filial-Artilleriedepot des Artilleriedepots Brandenburg a. H. (Ziffer 5) im Laufe
des Monats April 1894;
d) ein Feuerwerks-Laboratorium in Siegburg: für dasselbe tritt
1 Stabsoffizier — Direktor —,
1 Hauptmann 1. Klasse — Unterdirektor —
auf den Etat, dafür fällt die Stelle
eines Hauptmanns 1. Klasse — Unterdirektor — bei den Pulverfabriken sort.
Die bisherige 3. (provisorische) Pionier-Inspektion erhält die Bezeichnung
„3. Pionier-Inspektion.“
Hinsichtlich der Zusammensetzung der Schießplatz-Verwaltung Wahn, für welche ein inaktiver Stabs-
offizier, der der Fußartillerie angehört hat, mit Regimentskommandeur-Rang als Vorsitzender auf
den Etat tritt, findet Ziffer 2 b sinngemäße Anwendung.
Das Filial-Artilleriedepot in Brandenburg a. H. wird in ein selbstständiges Artilleriedepot um-
gewandelt mit einem inaktiven Hauptmann oder Stabsoffizier, welcher der Feldartillerie angehört hat,
als Vorstand, für de ern Ernennung Mir das Kriegsministerium Vorschläge zu machen hat. Der-
selbe untersteht in allen persönlichen Angelegenheiten der 1. Artilleriedepot-Inspektion, in höherer
Instanz dem Generalkommando III. Armeekorps.
. Die Kommandanten der penehungepläge, die Porstzenden der Schießplatz-Verwaltungen
Thorn und Wahn, sowie die inaktiven Of
* o e iere als Vorstände von Artilleriedepots tragen zu der
ihnen bewilligten Uniform die aktiven Dei#t i
abzeichen.
Das bisher mit der Artillerie-Werkstatt in Spandau verbundene „Artillerie-Konstruktionsbü
wird eine selbstständige Anstalt. Für dasselbe treten auf den Etat:
1 Stabsoffizier — Direktor —,
1 Hauptmann 1. Klasse — Unterdirektor —,
1 Hauptmann 2. Klasse — Direktions-Assistent —; «
dafür fallen die Stellen je eines Hauptmanns 1. und 2. Klasse — Direktions-Assistenten — bei
den Artillerie-Werkstätten fort.
Es werden umgewandelt: ç
a) die Stelle des Chefs der Landesaufnahme in eine — die vierte — Oberquartiermeisterstelle mit
der Dienstbezeichnung „Oberquartiermeister und Chef der Landesaufnahme“;
b) die Stelle des Adjutanten des Chefs der Landesaufnahme — Premierlieutenant — Vorstehendem
entsprechend in die eines Oberquartiermeister-Adjutanten — Hauptmann 2. Klasse ——
a) bei dem Stabe der Großherzoglich Hessischen (25.) Division die Stelle des zweiten Adjutanten
in die eines zweiten Genkalstcbgosshi — Hauptmann 2. Klasse —.
Die zum Besuche der vereinigten Artillerie= und Ingenieurschule kommandirten Offiziere der Fuß-
artillerie nehmen im Anschluß an den unteren Cötus dieser Schule — zunächst versuchsweise im
Herbst 1894 — an einem 2½ monatlichen Lhrkursus bei der Fußartillerie-Schießschule nach
näheren Anordnungen des Kriegsministeriums Dheil.