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Bemerkungen.
für
der Berechnung bei der
der erfahrungsmäßige
und Minderbedarfs=
zu
der Unteroffizierschulen und die Zöglinge der
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d) behufs Ableistung des Restes der aktiven
ihrem
e) deren wird.
3. Sofern am des — geringer ist, als
die in der so 5" muß 7 Erreichung
derselben
eintreten.
4. Falls die als Abgänge für Tod, Invalidisirung 2c. in Ansat gebrachten Zahlen — I.
um Herbst nicht erreicht werden, so ist ein Ausgleich nicht durch die Mehr= und Micbechebr=
uckum ve sondern durch nachträgliche Dipposttingbrurkaubungn zu bewirken.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Februar 1895.
Nr. 43.
Stärke-Rapporte.
Seine Majestaͤt der Kaiser und Rönig haben bestimmt, daß die bisher vierteljährlich eingereichten Stärke-
Rapporte künftig nur noch halbjährlich — nach dem Stande am 15. Januar bz. 15. Juli — einzureichen sind.
dem bisherigen Muster (siehe Armee-Verordnungs-Blatt für 1886 Nr. 1) wird nichts geändert.
Die Mufschrit hat fortan zu lauten:
Rapport des (Armeekorps 2c.)
nach dem Stande am
15. Januar (bz. 15. Juli) 18.
No. 269/2. 05. A. 3. Bronfart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 3. März 1895.
Ooernisonveränd-rungen.
Auf rs n Seiner Majestät des Raisere und Rönige werden verlegt
zum ril 189
der Stab der 27. Infanterie-Brigade von Düsseldorf nach Cöln,
der Stab der 29. Infanterie-Brigave ##
d Füsllier Regiment Fürst Karl Auton von Hohenzollern (Hohenzollernsches) Nr. 40 von
öln nach Aa
das 5. Alelie Infanterie-Regiment Nr. 53 von Aachen nach Cöln;
2. zum 1. rthöe
die 3. ind 1 s 1. Leib-Husaren-Regiments Nr. 1 von Preußisch-Stargardt nach
Danzig (Langfuhr)
No. 597/2. 96. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.