Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

Kriegsministerium. Berlin den 1. März 1895. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 64. 
Choral= bz. Melodienbuch zu dem Evangelischen Militär-Gesang= und Gebetbuche. 
Im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn hier (Kochstraße 68—70) sind 
für das Choral= bz. Melodienbuch zu dem Evangelischen Militär-Gesang= und Gebetbuche Nachträge, enthaltend 
das Gebet „Wir treten zum Beien“ soeben erschienen. Dieselben können durch die bisherigen Abnehmer der 
bezeichneten Bücher von der genannten Firma gegen Erstattung der Kosten für die postmäßige Uebersendung 
bezogen werden. 
No. 486/2. 95. C. 3. v. Spitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 4. März 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 65. 
Kapitulationen mit zur Probedienstleistung bei einer militärisch organisirten Gendarmerie (Landjägerkorps) 
oder Schutzmannschaft kommandirten Unteroffizieren. 
Mit Unteroffizieren, welche bei einer militärisch organisirten Gendarmerie (Landjägerkorps) oder Schutz- 
mannschaft zur Probedienstleistung kommandirt sind, ist bei einem etwaigen Ablauf der Kapitulation während 
dieser Zeit weiter zu kapituliren, so daß eine Entlassung derselben aus dem Militärdienst während der 
Probedienstleistung ausgeschlossen iP. 
No. 12 3/2. 95. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. März 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. ,„ 
Nr. 66. 
Ersatz der Fahrer bei der Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungskommission im Jahre 1895. 
ür die im Herbst d. J. bei der Versuchskompagnie der Artillerie-Prüfungskommission zur Entlassung 
ommenden Fahrer der Feldartillerie aus dem Bereiche des Gardekorps, II., VI., VIII., XIV., XV., XVI. 
und XVII. Armeekorps haben zum 13. September d. J. die Generalkommandos des I., III, IV. und 
V. Armeekorps und zum 21. September d. J. die Generalkommandos des VII., IX., X. und XI. Armeekorps 
je einen Ersatzmann vom Jahrgang 1894 zu stellen. 
Bezüglich der Auswahl und eberweisung der Mannschaften findet Ziffer 2 bis 4 der Verfügung 
vom 14. April 1890 — Nr. 74/3. A. 3. — mit der Maßgabe Anwendung, daß die erforderlichen Personal- 
papiere spätestens am 13. bz. 21. September d. J. bei der genannten Versuchskompahtie eingehen müssen. 
Die abzugebenden Mannschaften sind bis einschließlich 20. b 30. September d. J. zu löhnen, mit 
Naturalverpflegung dagegen nur bis ausschließlich Abgangstog abzufinde 
No. 451/2. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen. 
  
n.
	        
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