Kriegsministerium. Verlin den 20. März 1895.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 76.
Ergänzung der Anlage 1 zur Garnison-Gebäudeordunug, II. Theil.
Die Bemerkung 4 Ziffer 42 „Waschbecken“ erhält folgenden Zusatz:
„Eine Mehrgewähr kann von der Intendantur genehmigt werden. Dieselbe muß aber jedenfalls
mit einem Stück für jeden Mann erfolgen, wenn Augenkrankheiten auftreten oder nach ärztlichem Gutachten
eine Neigung zu solchen vorhanden isl.“
No. 183.3. 95 B. 1. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegsministerium. Berlin den 21. März 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 77.
Preise der Patronenrahmen und Packschachteln rc.
Die in der Uebungsmunitions-Vorschrift auf Seite 19 und in der Patronen-Verwaltungs-Vorschrist auf
Seite 31 aufgeführten Preise für Patronenrahmen, Packschachteln und Packhülsen 88 sind wie soctt abzuändern:
t 4—6 und 20 Pf. ist zu setzen:
½ 5·—5 und 2
In der letztgenannten Vorschrist ist ferner auf Seite 31
stalt *328 ½ *— 25, 5—289 6 zu setzen:
— 0,1 17
Die Ausgabe von Dedblanenh- bleibt vorbehalten.
No. 519/3. 95. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 22. März 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 78.
cheichnung des Bestimmungsorts bei Telegrammen, Post= und Frachtsendungen an die in der Stadt
und auf dem Truppenübungsplatz Jüterbog befindlichen Militärbehörden und Truppentheile.
In Feee Errichtung einer Telegraphen= und einer Zweigpost-Anstalt auf dem Bahnhof Jüterbog bz. Eröffnung
der Nebenbahn Jüterbog —Treuenbrietzen sind zu adressiren:
A. Telegramme und Postsendungen:
ö# für die zu ihnen
1. für die 1
gehörenden Truppentheile nach „Jüterbog 2 (Bahnhof)“.
2. für die
6. für das nach „Jüterbog 1 (Stad))“.
10. für na # ießpla
11. für 5 5# (
12. für . Barackenlager