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B. Frachtsendungen:
1. und für die zu ihnen
gehörenden Truppentheile
4. nach „Jüterbog
5. Station Jüterbog“.
6.
7. fi
8.
9.
10. fi nach Station
11. „Schießplatz
12. Barackenlager Jüterbog“.
No. 188/2. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. * Berlin den 22. März 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 79.
Ausscheiden von Dienstvorschriften.
Die Dienstanweisung betreffend die Ausbildung und Beschäftigung der Militär-Telegraphisten bei den Reichs-
Telegraphen-Anstalten — Druckvorschriften-Etat Nr. 50 — trilt mit dem 1. April 1895 außer Kraft.
No. 151/3. 95. A. 6 Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 22. März 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
. 80.
Ausgabe des Preisverzeichnisses II über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten, enthaltend die Ausrüstungs-
stücke der Fußartillerie (ousschließlich Sattlerfabrikate), nebst einem Anhauge bekreffend die Geräthe für
Pioniere und für Schießstände r#crn
Das vorgenannte Preisverzeichniß, welches vom Etatsjahr 1895/96 ab in Kraft tritt, wird den Kommando-
behörden 2c. demnächst in der erforderlichen Anzahl zugehen. Dasselbe ist im Druckvorschriften-Etat unter
lfd. Nr. 463 nachzutragen.
Das unter Ifd. Nr. 109 des genannten Etats aufgeführte Preisverzeichniß über Fabrikate der
Artillerie-Werkstätten (nebst den beiden Fortsetzungen) tritt mit Ablauf des Etatsjahres 1891/95 im ganzen
Umfange außer Kraft.
No. 659/3. 95. A. 7. Frhr. v. Falkenhausen.
.Kliegsministerium. Berlin den 23. März 1895.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 81.
Berichtigung der Bekleidungs-Etats.
Die mit dem 1. April d. J. in Kraft tretenden Berichtigungen der Bekleidungs-Etats werden den Kommando-
behörden 2c. mit Vertheilungsplan alsbald übersandt werden. Bis nach Eingang derselben unterbleibt die
Aufstellung der Bekleidungs-Liquidation. ,
ie durch Wegfall des Karabinerfutteral-Niemens, der Karabinerscheibe und des Schlagriemens bei
der Kavallerie bedingte Abänderung der bezüglichen Bekleidungs-Etats bleibt bis auf Weiteres vorbehalten.
No. 742/2. 95. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.