Kriegsministerium. Berlin den 23. März 1895.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 82.
Berichtigung der Bekleidungsordnung, erster Theil.
34 Ifd. Nr. 61 der Beilage 1 der Bekleidungsordnung, I. Theil (Deckblatt 180) ist auf der ersten Zeile in
palte „Piedene- Tragezeit“ die Zahl 3, in Spalte „Kriegs-Tragezeit“ die Zahl 9 einzutragen.
Deckblatt wird nicht ausgegeben.
No. 74 2/3. 95. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Kriegeministerium. Berlin den 28. März 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 83.
Festsetzung von Mindermaßen für Strangträger und Strangschlaufen der Beschirrung bei der Feldartillerie.
1. Bei Koftellung von Strangträgern nach Ziffer 3b der Anlage 5 des Erlasses vom 3. Oktober 1894
N . A. 4 ist ein Mindermaß bis zu 60 mm zulässig. Erreichen die nach genannter Bestimmung
gl W. 4nlse die Länge von 1140 mm (1200—60) nicht, so ist statt des zu kurzen Schwebe-
riemens eine Hinterzeugstrippe zu verwenden.
.
2. Das in derselben Anlage 5 unter Ziffer 3a auf 20 mm festesetz, hkalässige Mindermaß für die aus
Schweberiemen hergestellten Strangschkaufen wird auf 80 mm
No. 315/3. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
Lebensversicherungs-Anstalt Berlin den 26. März 1895.
für die Armee und Marine.
Nr. 84.
Bekanntmachung.
Die zweiundzwanzigste ordentliche General-Versammlung der Mitglieder der Lebensversicherungs-
Anstalt für die Armee und Marine wergl. 4 11 des Slatuteg) ist auf
onnerstag, den 9. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr
festgesetzt und wird im Sitzungssaal des eab. Lutzstaaßl Nr. 21, ahgehalten werden.
Lages. Orenuns
Vorlage des zweiundzwanzigsten nechenssefisbenchte der Anstalt für das Jahr 1894 und
Ertheilung der Decharge.
II.
Neuwahl des Verwaltungsrathes auf die statutengemäße Zeitdauer von drei Jahren.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes
v. Spitz,
Generallieutenant und Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegsministerium.