Kriegsministerium. Berlin den 31. März 1895.
Nr
Abũnderungen der Garnison gsordnung
1. Beiloge 3, Ziffer 1, Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut: *
„Die Namen aller auf der Stube einquartierten Unteroffiziere und Soldaten müssen auf einer an
der inneren Seite der Stubenthür befestigten Tafel verzeichnet sein, und zwar an oberster Stelle die
Namen des vom Kompagnie= 2c. Chef ernannten Stubenältesten und seines Stellvertreters, welcher eben-
kaus .vu— Kompagnie- 2c. Chef zu bezeichnen ist. Die Namen der übrigen Mannschaften folgen nach
. Beilage 33., I# dem Muster zu dem Atteste unter ver Bele dra und Lokalbenutzungs-Nachweisung und
Berechnung der Mtändigen Verbrauchsgegenstände für den Monat März ist vor den Worten „verwendet
worden sind“ — ügen:
u bestimmungsmäßigen Zwecken“
Deckblattel werden nicht ausgegeben.
No. 384/9. 95. B. 4. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegöministerium. Berlin den 1. April 1895.
* 1.
Nr. 89.
Aeuderungen des Fußexerzir-Reglements für die Fuhartillerie.
Seite 87 Zeile von oben und ist „Inspeltion“ in „Brigade“ zu ändern.
Seiie 38 Beue von oben und 3
Stie 8 zeie 1 von — und
pli
ist „Inspekteur“ in „Brigadekommandeur“ zu ändern.
sind zu sreiunte 4 Worte: „bz. Inspektion“ und „bz. Inspektionen“
Seite 91 Zeile 1 von oben ist „brigade= bz. inspektionsweise“ in „brigadeweise“ zu änder
Seite 97 rechts der Figur 6 ist „Inspekteur mit Adjutant“ in „Brigadekommandeur mit Mtuiant“ zu ändern;
ebendaselbst ist hinter der n statt „Inspektion“ zu setzen „Brigade“
Seine gz Zäile 13 von ohen und ) is zu strechen „h. Inlgeltiont.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 696/J. 95 A. 5. Frhr. v. Falken hausen.
Kriegeministerium. Berlin den 11. April 1895.
Nr. 90.
Abänderung des Exerzir-Reglements für die Feldartillerie.
3# Nr. 107 Absatz 3 Zeile 1 und 2 des Exerzir= Reglement für die Feldartillerie sind die Worte „ohne
ücksicht auf Platten, welche liegen bleiben“, zu streichen
Deckdlätter werden nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 497/3. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenh ausen.
Kriegsministerium. Berlin den 13. April 1895.
Nr. 91.
Aenderungen zu der Verwaltungsvorschrift für die Schießpläte der Fußartillerie. (D. B. E. Nr. 458.)
eite 63, Anlage 1, Spalte 8, Zeile 5 bz. 10 von oben ist „S.“ bz. „3.“ z ändern in „1.“ bz. „2.“.
Seite 64, Anlage 2, Spalte 2, unter laufende Nr. 15 ist zu streichen „W. P. (/)“.
ebbendaselbst unter laufende Nr. 17 ist „I,o“ zu ändern in „O0,0“.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 309%/. 95. A. 5. Bronsart v. Schellendorff.