Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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"“7 Bezirk Sitz Der Beisitzer Der Stellvertreter 
s · Name und Amts- Name und Amts- 
S des Schiedsgerichts Charakter bz. Wohnort Charakter bz. Wohnort 
# , Beschäftigung Beschäfigung 
14|XV. Armeekorps Straßburg 4. Heilfer 1. Stellvertreter: 
i. /E. Meistergehülfe Hell- Straßburg Schirrmeister Ruck- Straßburg 
muth beider Artillerie- i. /E. aberlen bei der Ar- i. /E. 
werkstatt tilleriewerkstatt 
2. Stellvertreter: 
Vorarbeiter Amann Strazhurg 
beim Proviantamt n 
15|XVI. Armeekorps Metz 1. Stellvertreter: 
1. Beisitzer: Wie bisher 
Garnison-Bau- M 
inspektor eb 
Knitterscheid 2. Stellvertreter: 
Wie bisher 
1. Stellvertreterrr. 
2. Beisitzer: Wie bisher 
(Garnison-Bau- Metz 
inspeltor Knoch 2. Stellvertreter: 
Wie bisher 
Vorstehende Veränderungs-Nachweisung wird hiermit bekannt gemacht. 
In Vertretung. 
No. 547/14. 95. A. 7. v. Spitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. April 1895. 
Nr. 107. 
Beuutzung von Staatsschuldbüchern bei Führung des Vermögensnachweises von Offizieren behufs 
Nachsuchung des Heirathskonsenses. 
In Anschluß an die Verfügungen vom 7. Mai 1885 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 107/108) und vom 
21. April 1892 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 111) wird hierdurch genehmigt, daß der für Offiziere vom 
Hauptmann und Rittmeister 2. Kase abwärts bei Nachsuchung des Heirathskonsenses erforderliche Vermögens- 
nachweis fortan außer durch eine in das Reichsschuldbuch oder das Preußische Staatsschuldbuch eingetragene 
Buchschuld auch durch eine bezügliche Eintragung in das Schuldbuch eines der anderen Deutschen Bundes- 
staaten geführt werden kann. 
Die kriegsministeriellen Bestimmungen vom 1. Juni 1886 Ziffer 2c, 3c und 5 Absatz 1 (Armee- 
Verordnungs-Blatt Seite 174/175) finden hiernach auf Buchschulden der Staatsschuldbücher der sämmtlichen 
Deutschen Bundesstaaten Anwendung. 
No. 115/1. 95. C. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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