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Armee-Verordnungs latt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
29. Jahrgang. Herlin den 3. Mai 1895. Nr. 12.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
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119.
Anlegung von Trauer für den —*e General-Obersten der Infanterie (mit dem
Range eines General- Feldmoarschallh) v. Pape, von der Armee und à la suite des
Garde-Regiments zu Fuß.
iei dem heute dahingeschiedenen — Obersten der Infanterie (mit dem Range eines General=
Feldmarschalls) v. Pape, von der Armee und à la suite des 2. Garde-Regiments zu Fuß, hat
Nein Heer wiederum einen schweren V. rlust erlitten. In Krieg und Frieden bewahrt, ein
Vorbild in allen Soldaten-Tugenden, hat sich der Verewigte um das Vaterland und die Armee,
welcher er über 65 Jahre angehörte, hohe Verdienste erworben. Um das Andenken des Ent-
schlafenen zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß:
mtliche Offiziere der Armee für ihn die Trauer auf drei Tage anlegen,
die Offiziere Meines Gardekorps, bei welchem der Verblichene seine Truppen in zwei
Kriegen mit unvergleichlicher Bravour zu Ruhm und Sieg geführt hat, diese Trauer
auf acht Tage anlegen,
3. die Offiziere des 2. Garde-Regiments zu Fuß, in dessen Geschichte er sich ein unver-
gängliches Denkmal gesetzt hat, sowie die Offiziere des Gouvernemenis von Berlin
vierzehn Tage trauern und
4. Abordnungen aller Regimenter 2c. des Gardekorps sowie die kommandirenden Generale
des III. und V. Armeekorps mit von ihnen zu bestimmenden Abordnungen an der
Beisetzung Theil zu nehmen haben.
Ich beauftrage Sie, Vorstehendes der Armee bekannt zu machen.
Berlin den 7. Mai 1895. «
Wilhelm.
An den Kriegsminister.
Kriegsministerium. Verlin den 8. Mai 1895.
Vorstehende Allerhöchste BRabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der
Armee gebracht.
No. 197/5. 95. 2. 1. Bronsart v. Schellendorff.