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Kriegsministerium. Berlin den 14. Mai 1895.
Nr. 125.
Aenderungen in der Garnison-Gebäudeordnung, Erster Theil — Einrichtung der Kasernen.
In der Garnison-Gebäudeordnung, Erster Theil, sind folgende Aenderungen vorzunehmen:
1. Seite 14. Die Anmerkung *) zu Nr. 13 des §. 5 erhit folgende Fassung:
Die Entscheidung über die Anlage neuer oder Beseitigung üuhenden: Blitzableiter steht
dem Kriegsministerium — Militär-Oekonomie-Departement — zu, diejenige über die Instand-
setzung oder Verbesserung vorhandener derartiger Anlagen und deren Untersuchung durch
Sachverständige der Intendantur. (Verfügung vom 7. Mai 1894 — Nr. 16 3/11. 93. B 5.)
Seite 20. "l- 16, : ist in Zeile 2 hinter- Fpeisen einzuschalten:
„sowie zum Zerlassen von Neu, .
und am 2 lusse in besonderem Absatze gchwfügen
„Werden besondere Brat= oder B Backöfen auf boosten des Truppentheils aufgestellt, so sind
sie von demselben auch zu unterhalten.“
Seite ’ in der Anmerkung *) zu §. 16 im 2. Satz die Worte:
„i e o 4
—
„nur ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen mit Genehmigung des Kriegs-
ministeriums — Militär-Oekonomie-Departement “
zu streichen und am Schluß dieses Satzes die Werie hinzuzufügen:
„ wenn Wasserzuleitung vorhanden ist"
Seite r ist dem §. 33 am Schluß der Ziffer 22
*ßlv
zuzusetzen und unter dem Text folgende Anmerkung auizunehmen:
„* olche Räume bei Neubauten von vornherein zu Waschküchen für den
Truppenbetrieb bestimmt, so ist sogleich bei der Bauausfül Kunz die bauliche Einrichtung
derselben der zukünftigen Zweckbestimmung auf Kosten des Neubaufonds anzupassen.“
Seite 30, * Su 4. lette Zeile ist zwischen „ist“ und „nicht zulässig“ einzuschalten:
„in d
E□
und hinter gres Sle- Sbinzufufügene
5, sofern er Nachtstühle Klosets nach einem der üblichen Systeme (§. 42)
eingerichtet t können. In diesem aal kann auch auf die Anlage von Klosets für
die verheiratheten Unteroffiziere 2c. innerhalb der Wohngebäude Bedacht genommen werden.“
* §. 36 3 Zeile 4 von oben ist zwischen „Offiziere“ und „obere Beamte“
durch ern Komma C)zu ersetzen und hinter „Beamte“ zuzusetzen:
„und verheirathete Unterofsfiziere 2c.“
Der letzte Satz ist zu streichen.
Seite 50
*i
III. Geräthe für Feuerwerker rc.
Zeile 5 con oben ist hinter „Vizefeldwebel“ einzuschalten:
Destliu iansste nicht ausgegeben.
No. 329/2. 95. B. 4. Bronsart v. Schellendorff.