Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

Kriegsministerium. Berlin den 5. Juni 1895. 
Nr. 135. 
Beförderung der Lazarethgehülfen. 
Mit ullerböchster Genehmigung treten im §. 7 der „Bestimmungen über Beförderung der Unteroffiziere 
im Frieden vom 14. Juni 1894" folgende Aenderungen ein: 
1. Absatz 2 ist zu streichen. 
2. An Stelle desselben ist zu setzen: 
„In sinngemaßer Anwendung der Bestimmungen des §F. 3, 1 A. B. auf die Lazarethgehülfen 
darf die Genehmigung zum Krazen des Offizierseitengewehrs ertheilt werden: 
A. nach zurückgelegter 9jähriger Dienstzeit: 
a) den Oberlazarelhgehülfen in etatsmäßigen Schreiberstellen, 
b) den Hberlaharethgehülsen, welche als Lazareth-Rechnungsführer verwendet werden; 
B. in der Regel nicht vor zurückgelegter 18 jäöhriger Dienstzeit: 
anderen Oberlazarethgehülfen, welche hierzu in Anerkennung besonders guter und 
treu geleisteter De# ber Allerhoͤchsten Gnade empfohlen werden. Bezuügliche 
Anträge sind ebenfalls auf dem Dienstwege zum 15. November jedes Tabreh an 
das Kriegsministerium zu richten.“ 
No. 1164/5. 95. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 18. Mai 1895. 
Nr. 136. 
Ergänzung des §. 90 der Traindepot-Ordnung. 
Im §. 90, 1 — erster Absatz — der Traindepot-Ordnung ist nach 
„verwaltet wird“ 
aufzunehmen · 
„sowie binsichtich des den Truppen zur Verwaltung Überwiesenen Feldgeräths von Trainformationen“. 
Ein Deckblatt wird nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 270/5. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhuausen. 
  
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 30. Mai 1895. 
Nr. 137. 
Aenderung der Militär-Eisenbahn-Ordnung. 
Infolge neuer Fassung der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands sind folgende 
handschriftlich auszuführende Berichtigungen der gemäß Bekanntmachung vom 10. September 1894 — 
r. 58/9. 94. A. 1. — (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 253) zur Ausgabe gekommenen Aenderungen der 
Militär-Eisenbahn-Ordnung erforderlich: 
1. Kriegs-Transport--Ordnung. 
§. 48, Jiffer 7, 
unter n, anstatt „XXXVI setze: 
XXXVa 
unter b, anstatt „XXXVIa a und b“ und „XXXVII« setze: 
XXXVb XVI 
a und b — XX 
Anlage XI. 
Ziffer 1, statt „XXXVI setze: 
XIIXV 
# 
Ziffer 2, statt „XXXVI a und b“ und „XXXVII setze: 
XXXVb a und b — XXXVUI
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.