Kriegsministerium.
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Departement für das Invalidenwesen.
zur Kenntniß gebracht.
No. 297/5. 95. C. 3.
Berlin den 26. Mai 1895.
Nr. 138.
Arbeitsbetrieb in den Festungsgefängnissen.
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1893, Nr. 15/5. 93. C 3. (Armee-Verordnungs-Blatt,
Seite 140) wird nachstehende Uebersicht der zur Zeit in den Festungsgefängnissen betriebenen Arbeitszweige
v. Spitz.
Uebersicht
von den Arbeitszweigen, welche zur Zeit in den Festungsgefängnissen betrieben werden.
Bezeichnung der Arbeitszweige
bz. der einzelnen Arbeiten.
Bezeichnung der
Festungsgefängnisse,
Arbeitszweige
betreiben.
welche die angegebenen
Bemerkungen.
I. Schneiderei.
a) Anfertigungvon Bekleidungs-
stücken (Tuch= und Drillich-
achen),
b) Anfertigung von Magazin=
äcke
c) Anfertigung von Halsbinden.
Cöln
Straßburg i. E.
Torgau
Wesel
Torgau
Die Annahme von Aufträgen zu a erfolgt nach der
kriegsministeriellen Verfügung vom 12. Januar 1895
— 94. B. 3. — nur noch durch Ver-
mittelung der Korpsbekleidungsämter.
Das Festungsgefängniß in Graudenz wird außer für
das Bekleidungsamt des 1. auch noch für die Be-
kleidungsämter des II., V. und XVII. Armeekorps
Mützen anfertigen können.
Das Festungsgefängniß in Torgau behält nach vor-
stehender Verfügung die Halsbinden-Anfertigung für
[sämmtliche Bekleidungsämter bei.
II. Schuhmacherei.
Anfertigung von Lazarethpan-
toffeln, Stiefeln für Militär-
krankenwärter, sowie Repara-
turen an diesen Fußbekleidungen.
Spandau
Straßburg i. E.
Lorgau
Wesel
Die Annahme von Aufträgen wird nur in beschränktem
Maße erfolgen können, da die vorhandenen Kräfte in
der Regel nur für die Ansertigung des eigenen Bedarfs
der militärischen Strafanstalten und einiger auf die-
selben angewiesenen Institute ausreichen werden.
III. Polsterei.
Neu= und Umpolsterung von
Matratzen für den Garnison-
Rastatt
und Lazareth-Haushalt.