Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

Kriegsministerium. 
132 
Departement für das Invalidenwesen. 
zur Kenntniß gebracht. 
No. 297/5. 95. C. 3. 
Berlin den 26. Mai 1895. 
Nr. 138. 
Arbeitsbetrieb in den Festungsgefängnissen. 
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1893, Nr. 15/5. 93. C 3. (Armee-Verordnungs-Blatt, 
Seite 140) wird nachstehende Uebersicht der zur Zeit in den Festungsgefängnissen betriebenen Arbeitszweige 
v. Spitz. 
Uebersicht 
von den Arbeitszweigen, welche zur Zeit in den Festungsgefängnissen betrieben werden. 
  
Bezeichnung der Arbeitszweige 
bz. der einzelnen Arbeiten. 
Bezeichnung der 
Festungsgefängnisse, 
Arbeitszweige 
betreiben. 
welche die angegebenen 
Bemerkungen. 
  
I. Schneiderei. 
a) Anfertigungvon Bekleidungs- 
stücken (Tuch= und Drillich- 
achen), 
b) Anfertigung von Magazin= 
äcke 
c) Anfertigung von Halsbinden. 
Cöln 
Straßburg i. E. 
Torgau 
Wesel 
Torgau 
Die Annahme von Aufträgen zu a erfolgt nach der 
kriegsministeriellen Verfügung vom 12. Januar 1895 
— 94. B. 3. — nur noch durch Ver- 
mittelung der Korpsbekleidungsämter. 
Das Festungsgefängniß in Graudenz wird außer für 
das Bekleidungsamt des 1. auch noch für die Be- 
kleidungsämter des II., V. und XVII. Armeekorps 
Mützen anfertigen können. 
Das Festungsgefängniß in Torgau behält nach vor- 
stehender Verfügung die Halsbinden-Anfertigung für 
[sämmtliche Bekleidungsämter bei. 
  
II. Schuhmacherei. 
Anfertigung von Lazarethpan- 
toffeln, Stiefeln für Militär- 
krankenwärter, sowie Repara- 
turen an diesen Fußbekleidungen. 
Spandau 
Straßburg i. E. 
Lorgau 
Wesel 
Die Annahme von Aufträgen wird nur in beschränktem 
Maße erfolgen können, da die vorhandenen Kräfte in 
der Regel nur für die Ansertigung des eigenen Bedarfs 
der militärischen Strafanstalten und einiger auf die- 
selben angewiesenen Institute ausreichen werden. 
  
III. Polsterei. 
Neu= und Umpolsterung von 
Matratzen für den Garnison- 
Rastatt 
  
und Lazareth-Haushalt. 
  
 
	        
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