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Armee -- Verordnungs · Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
29. Jahrgang. Berlin den 16. Juni 1895. Nr. 15.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.# 50 X Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X 900A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 9. Juni 1895.
Nr. 140.
Anlegung der Jnaktivitäts-Abzeichen.
Die durch Allerhoͤchste Rabinets-Drdre vom 26. Januar 1895 als #Entwurf ur Einführung gelangte
„Bekleidungs-Vorschrift für Offiziere und Sarttättofsizeere Theil I. Anzugs eimmungen-n etzt unter
Ziffer 58 fest, daß inaktive Offiziere 2c., welchen die Erlaubniß zum Tragen einer Uniform verliehen ist,
diese entweder für alle Zeiten mit denjenigen Unterscheidungszeichen, welche bei ihrem Ausscheiden vorgeschrieben
waren, oder nach Maßgabe etwaiger neuer Vorschriften — jedenfalls aber mit den vorgeschriebenen Inaktivitäts=
Abzeichen — tragen können.
Die Anlegung dieser Inaktivitäts-Abzeichen, deren Beschreibung in dem II. Theil der Anzugs-
bestimmungen enthalten sein wird, muß demzufolge auch in allen denjenigen Fällen stattfinden, in denen die
Alerhôchsten Rabinete" Ordree, welche die Verabschiedung oder Stellung zur Disposition unter Verleihung
der Erlaubniß zum Tragen einer Uniform anordnen, den Zusatz „mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen
Abzeichen“ oder „mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen“ nicht besonders enthalten.
No. 602/5. 95. 2. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Nr. 141 Berlin den 10. Juni 1895.
r. «
Verlegung der 3. und 4. Eskadron Husaren-Regiments von Schill (1. Schlefischen) Nr. 4 von Strehlen
nach Ohlan.
Zufolge Allerhöchster Rabinete- Ordre vom 6. Dezember 1894 werden die genannten Eskadrons zum
1. Juli d. J. von Strehlen nach Ohlau verlegt.
No. 20/6. 95. A. 1. Brousart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 12. Juni 1895.
Nr. 142.
Ansdehnung der mit dem k. und k. österreich= ungarischen Reichs-Kriegsministerium getroffenen Ber-
einbarung über die militärärztliche Untersuchung von Mannschaften des Beurlanbtenstandes und von
Freiwilligen auf Bosnien und die Herzegowina.
Die unterm 24. Februar 1894 (No. 835/2. 94. A. 1. A. V. Bl. Seite 61 ff.) bekannt gegebenen Bestim-
mungen finden auch Anwendung:
1. auf die in Bosnien und in der Herßegowina *) sich aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubten-
standes des deutschen Heeres und der deutschen Marine sowie Bewerber zum freiwilligen
Eintritt in das deutsche Heer und in die deutsche Marine,
*) Die deutsche Vertretungsbehörde für Bosnien und die Herzegowina befindet sich in Serajevo.