Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

— 135 — 
Armee -- Verordnungs · Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
29. Jahrgang. Berlin den 16. Juni 1895. Nr. 15. 
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.# 50 X Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X 900A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 9. Juni 1895. 
Nr. 140. 
Anlegung der Jnaktivitäts-Abzeichen. 
Die durch Allerhoͤchste Rabinets-Drdre vom 26. Januar 1895 als #Entwurf ur Einführung gelangte 
„Bekleidungs-Vorschrift für Offiziere und Sarttättofsizeere Theil I. Anzugs eimmungen-n etzt unter 
Ziffer 58 fest, daß inaktive Offiziere 2c., welchen die Erlaubniß zum Tragen einer Uniform verliehen ist, 
diese entweder für alle Zeiten mit denjenigen Unterscheidungszeichen, welche bei ihrem Ausscheiden vorgeschrieben 
waren, oder nach Maßgabe etwaiger neuer Vorschriften — jedenfalls aber mit den vorgeschriebenen Inaktivitäts= 
Abzeichen — tragen können. 
Die Anlegung dieser Inaktivitäts-Abzeichen, deren Beschreibung in dem II. Theil der Anzugs- 
bestimmungen enthalten sein wird, muß demzufolge auch in allen denjenigen Fällen stattfinden, in denen die 
Alerhôchsten Rabinete" Ordree, welche die Verabschiedung oder Stellung zur Disposition unter Verleihung 
der Erlaubniß zum Tragen einer Uniform anordnen, den Zusatz „mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen 
Abzeichen“ oder „mit den bestimmungsmäßigen Abzeichen“ nicht besonders enthalten. 
No. 602/5. 95. 2. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Nr. 141 Berlin den 10. Juni 1895. 
r. « 
Verlegung der 3. und 4. Eskadron Husaren-Regiments von Schill (1. Schlefischen) Nr. 4 von Strehlen 
nach Ohlan. 
  
Zufolge Allerhöchster Rabinete- Ordre vom 6. Dezember 1894 werden die genannten Eskadrons zum 
1. Juli d. J. von Strehlen nach Ohlau verlegt. 
No. 20/6. 95. A. 1. Brousart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 12. Juni 1895. 
Nr. 142. 
Ansdehnung der mit dem k. und k. österreich= ungarischen Reichs-Kriegsministerium getroffenen Ber- 
einbarung über die militärärztliche Untersuchung von Mannschaften des Beurlanbtenstandes und von 
Freiwilligen auf Bosnien und die Herzegowina. 
Die unterm 24. Februar 1894 (No. 835/2. 94. A. 1. A. V. Bl. Seite 61 ff.) bekannt gegebenen Bestim- 
mungen finden auch Anwendung: 
1. auf die in Bosnien und in der Herßegowina *) sich aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubten- 
standes des deutschen Heeres und der deutschen Marine sowie Bewerber zum freiwilligen 
Eintritt in das deutsche Heer und in die deutsche Marine, 
*) Die deutsche Vertretungsbehörde für Bosnien und die Herzegowina befindet sich in Serajevo. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.