Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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8. 7. 
Die Königlichen Militär-Fundatistenstellen werden von dem Königlichen Kriegsministerium 
auf fünf Jahre verliehen an Söhne adeliger Offiziere aus der Provinz Schlesien, welche im Königlichen 
de Offizierstellen bekleiden oder bekleidet haben. Zur Erlangung einer Militär-Fundatistenstelle ist 
nothwendig: 
1. daß der Vater sowie der Sohn geborene Schlesier sind, 
2. a Bedürftigkeit des Vaters feststeht und derselbe erklärt, seinen Sohn für den Militärstand 
zu bestimmen, 
3. daß der betreffende Knabe gesund und kräftig, und dabei vorauszusehen ist, vaß er sich für den 
Mulitärstand dereinst eignen werde. 
Hinsichtlich der Geburt des Sohnes ist nachgegeben, daß auch solche Söhne in Schlesien geborener 
Offiziere zur Fundation gelangen können, welche zwar nicht selbst in Schlesien geboren, deren Väter jedoch 
daselbst zur Zeit ihrer beantragten Notirung ansässig sind. 
8. 8. 
An Zeugnissen sind außer dem Geburtszeugniß des Knaben und dem seines Vaters, sowie einem 
Bedürftigkeits-Attest des Letzteren, ein Schulzeugniß, ein Impfschein (Wiederimpfung) und ein durch einen 
höheren Militärarzt über die körperliche Beschaffenheit des Knaben ausgestelltes Attest und ein Nationale 
nach dem folgenden Muster beizufügen: 
Nationale 
des (N. N.), dessen Aufnahme als Militär-Fundatist in die Ritter-Akademie zu Liegnitz nachgesucht wird. 
  
  
  
Geburts-Name und Dessen Geschlechts- Zahl der 
Vor= und * Charalter 3 Geburtsort Soelch Lsssses der Ki#er und 
Zuname Taa Ort des verhältnisse desselben GeburtsortElteer sonstige 
6 Vaters im Mulitär der Mutter Samien 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Richtigkeit dieses Nationales bescheinige ich mit dem Bemerken, wie ich meinen Sohn für den 
Militärstand bestimme und die desfallsigen Bedingungen zu erfüllen mich verpflichte. 
(Wohnort und Datum.) 
No. 98/1. 95. A. 3. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
In Vertretung. 
v. Falkenhausen. 
(Unterschrift des Vaters 2c.) 
Berlin den 11. Januar 1895. 
Nr. 7. 
Zeichnungen vom Train-Material und Abänderungen zu denselben. 
Den Kommandobehörden werden mit Vertheilungsplan unter Umschlag übersandt werden 
A. an Zeichnungen vom TKrain-Material: 
Krankenwagen C/74 Blatt lb, 
Eskadron-Vackwagen C/87 Blatt 1 und 
(das b 
I. Fahrzeuge. 
6 
isherige Blatt 1 erhält nach dem Auszuge zur IV. Fortsetzung 1),
	        
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