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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
29. Jahrgang. terlin den 27. Januar 1895. Nr. 2.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50.A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer ersolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird vabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 20 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 9.
Auszeichnungen der im Schießen besten Kompagnien bz. Batterien der Infanterie, Feld= und Fußartilleric.
um weiteren Ansporn für die Förderung des Schießdienstes bestimme Ich unter Bezugnahme auf Meine
Ordre vom 27. Januar 1894 Folgendes:
Von der Infanterie jeden Armeekorps — ausschließlich Jäger und Schützen —,
von sämmtlichen Jäger= und Schützen-Bataillonen,
von der gesammten Feldartillerie,
von der gesammten Fußartillerie
erhält alljährlich diejenige Kompagnie beziehungsweise Batterie, welche in ihrer Gesammtleistung im Schießen,
bei der Artillerie mit Geschützen, als die beste befunden wird, ein auf dem rechten Oberarm von sämmtlichen
Achafte der Kompagnie beziehungsweise Batterie zu tragendes Kaiserabzeichen nach den beifolgenden
Proben.
Ferner will Ich der betreffenden Kompagnie beziehungsweise Batterie einen dauernd in ihren Besitz
übergehenden Kaiserpreis, sowie auch dem Kompagnie= beziehungsweise Batterie-Chef ein bleibendes Erinnerungs-
zeichen verleihen. Meine Ordre vom 22. Dezember 1891 wird hierdurch nicht berührt.
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin den 27. Januar 1895. »
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart von Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Januar 1895.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee
gebracht, daß die Ausführungsbestimmungen den Königlichen Generalkommandos 2c. in der erforderlichen
Anzahl besonders zugehen werden.
No. 551/1. 95. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 10.
Militärische Ausbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts.
Die militärische Ausbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamtes, welche ihre Befähigung
für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben, erachte Ich durch die seitherige
Heranziehung zu einer nur gehnwöchigen aktiven Dienstzeit für nicht ausreichend gewährleistet, auch sind die
Genannten hierdurch von späterer nutzbringender Verwendung als Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes zur Zeit
gänzlich ausgeschlossen. Es ist daher Mein Wille, daß die Einübung mit den Waffen auf einen vollen Jahres-