Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Armee-Verordnungs-latt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
29. Jahrgang. erlin den 24. Juli 1895. Nr. 19. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50.A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
de Letzterer ersotgt auch der Verkauf einzelner Rummege dieses Blattes; der Preis derselben rchbtr 'sch nach der Anzahl 
ficDruckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
der eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — uidie Expedition liesert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten beeigpete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in Dele Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 22. Juli 1895. 
Nr. 173. 
Truppen-Verlegungen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Raisere und BRönige werden verlegt: 
um 25. Juli 1895: 
f 
die II. Abtheilung 2. GVarde-Feldartilerie-egimemte von. von Berlin nach Potsdam, 
eptember 1 
die 3. Eskadron Ulanen-Regiments ue Alexander ints 3 Rußland sihestraußische Nr. 1 
von Militsch nach Ostrowo, die 5 4. von Ostrowo nach Militsch 
18. September 1895: 
die 4 cton Ulanen- Regimenis Guaf zu Dohna (Ostpreußischen) Nr. 8 von Marggrabowa 
nach 
die III. Mchenung 2. Rheinischen Feldartillerie Regimente Ar. 23 von Coblenz nach Cöln, 
zum 19. September 1895 
der Stab und die I. Abtheilung 2. ist Feloarilllerie= Megiments von Berlin nach Potsdam. 
No. 472/7. 95. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 10. Juli 1895. 
Nr. 174. 
Aenderung auf Seite 177 des Entwurfs zur Garnison-Bauordnung. 
W Siele des 3. Absatzes von oben auf Seite 177 des Entwurfs der Garnison-Bauordnung tritt folgende 
„Arbeiter, welche nach dem urtheile der Bauleitung untüchtig oder zur Beschäfti ung 
aur,oe Baustellen ungeeignet sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch andere 
ersetzt werde 
Der 2. Satz „Personen“ bis „werden“ ist zu streichen. 
Deckblätter werden wegen des bevorstehenden Neudrucks der Garnison-Bauordnung nicht ausgegeben. 
No. 130/7. 95. B. 5. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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