Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

— 178 — 
7. Die Zulagen, welche den Unteroffizieren und Mannschaften aus dem Ersparniß= 2c. Fonds ihrer 
Truppentheile Fäht werden (siehe Bemerkung 2 auf National), zahlt das Lehr-Infanterie- 
Bataillon an am Shlusse jedes Monats vorschußweise. Die Erstattung und Einziehung erfolgt wie 
zu angegeb 
8. Das Kapitultisonähöndgeld ist von den bezüglichen Bataillonen zu zahlen und zu liquidiren. 
Kriegsministerium. Berlin den 11. Juli 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 179. 
Bestimmungen über Benutzung der Anschlußbahn in Spandau. 
Die wilitärsschen Institute zu Spandau und zwar: 
e Artillerie-Werkstatt 
ze Geschützgießerei nebst Gasanstalt derselben, 
Feuerwerks-Laboratorium, 
die Pulverfabrik, 
die Gewehrfabrik und 
die Munitionsfabrik 
sind durch eine Anschlußbahn sowohl unter sich, wie mit dem Bahnhof Spandau der Staatseisenbahn, für 
Zwecke der Frachigmtbefbrderung in Stückglitern und ganzen Wagenladungen verbunden. Sofern nach den 
bestehenden Bestimmungen eine frachtfreie Zu= und Versendung von Gütern an jene Institute und von 
denselben zu erfolgen hat, sind von den Absendern außer den sonstigen tarifmäßigen Frachtkosten auch die 
Gebühren für die üeterftlrung auf besagter Anschlußbahn sofort bei Aufgabe der Güter zu bezahlen und 
zu diesem Zweck die Frachtbriefe mit dem Vermerk: 
aee „Frei einschließlich Anschlußfracht“ 
zu versehen 
Die Uberführunge ebühren (Anschlußfrachten) betragen: 
bei ganzen Wag gentahungen für jeden beladenen Wagen 
1. für! dee, Artillerie ersstat und Gescht iehet 
S 
S 
□.’ 
  
  
ei Zustellung der Güter nach dem Anschlußbahnhof. 0,70 4Kt. 
5 d Zustellung der Güter nach den u ehen beeser Zrstiiute 0,90 Al. x) 
2. für das Feuerwerks-Laboratorium und die Pulverfabrik 1,30 K. 
3. für die Gewehrfabrik und Munitionsfabrik I1, 10 41. 
B. bei Stückgütern für alle Institute und für die Rrechtbrifsenung* 
bis einschließlich 100 bs. Gewicht 
- ... 0,2 - 
- — - 0,30 = 
- soo- — 0,40 
- 800 - 0,50 
- 1000 -- - 0,600 
- 1200 - - 0,70• 
- 1400 -- - 0,80 
- 1600 - 0,900 = 
1800 1,00 
Hierbei treten die zu A genannten Wagenladungssätze hei. wenn die Süückgutsendungen die Gewichte 
von bz. 1000 oder 1400 kg (an die Artillerie-Werkstatt und Geschützgießerei) und 1800 kg (an die übrigen 
Institute) übersteigen. 
No. 737/5. 95. A. 7. Frhr. v. Falkenhausen. 
  
  
*) Anmerkung. Dieser Satz kommt bis auf Weiteres nicht zur Anwendung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.