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Ebenso werden die Königlichen Eisenbahn-Direktions-Präsidenten in ihrer Eigenschaft
als Königliche Eisenbahn-Kommissare ermächtigt, den Verwaltungen der ihrer Aufsicht unterstellten
Privateisenbahnen auf Antrag die Genehmigung zur Gewährung der gleichen Fahrtb. günstigung
zu ertheilen. Schließlich mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß die im Erlaß vom
27. April d. Is. II. C. 3358 den Veteranen zum B such der Schlachtfelder zugestandenen Fahrt-
erleichterungen nach neuerer Entschließung auch denjenigen Veteranen zugestanden worden sind,
welche die Kriegsdenkmünze für Nichtekombakfalktohr des Feldzuges 1870/71 besitzen und
dieses durch ein Besitzzeugniß oder durch die im obenerwähnten Erlaß vom 27. April d. Js.
vorgesehene Bescheinigung nachweisen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Thielen.
An die Königlichen Eisenbahndirektionen.
Berlin, den 17. Juli 1895.
Abschrift zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung. Die Militärverwaltung ist ersucht, der
Kaiserlichen Generaldirektion von den im dortigen Bezirk etwa zu veranstaltenden Festlichkeiten der gedachten
Art alsbald Mittheilung zu machen. ·
Der Chef des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen.
Staalsminister
ielen.
An die Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg i. E.
Kriegsministerium. Berlin den 29. Juli 1895.
Vorstehender Erlaß wird hierdurch im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12 v. M. No. 158/6.95
C. 3 — Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 15 S. 136 — zur Kenntniß der Armee gebracht.
Die Truppentheile, bei denen Erinnerungsfeiern stattfinden, haben derjenigen Königlichen Eisenbahn-
Direktion, in deren Bezirk die Feier vor sich geht, bz. der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in
Elsaß-Lothringen zu Straßburg hiervon alsbald Kenntniß zu geben.
No. 443/7. 95. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Juli 1895.
Nr. 186.
Unterrichtskurse der Kriegsschulen.
Am 12. Januar 1896 beginnt auf der Kriegsschule Hersfeld, am 19. Januar 1896 auf der Kriegsschule
Danzig ein neuer Kursus.
Anmeldungen (5. 17 der Kriegsschul-Instruktion) bis zum 15. Dezember 1895.
No. 398/7. 95. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 30. Juli 1895.
Nr. 187.
Einebnen der Schützengräben auf Privatgelände.
Das Zuschütten und Einebnen der bei den Herbstübungen ausgehobenen Schützengräben ist vom nächsten Etats-
jahre ab nicht mehr von den Truppen zu bewirken, sondern den betreffenden Grundeigenthümern zu überlassen.
Etwaige Ansprüche der Letzteren auf Entschädigung sind auf Grund des Naturalleistungsgesehes von den
Flurabschätzungs-Kommissionen zu prüfen und festzustellen.
4 ie Verpflichtung der Truppen zum Ausfüllen und Einebnen der Koch= rc. Löcher in den Biwaks
bleibt fortbestehen.
No. 351/6. 95. B. 4. Bronsart v. Schellendorff.