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Kriegsministerium. Berlin den 23. Juli 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 188.
Ausgabe einer nenen Ausrüstungs-Nachweifung für eine Artillerie= oder Reserve-Artillerie-
Munitions-Kolonne.
Die Ausrüstungs-Nachweisung für eine Artillerie= oder Reserve-Artillerie-Munitions-
Kolonne ist neu Pruct worden und wird den in Betracht kommenden Dienststellen in der erforderlichen
Anzahl zugehen. Dieselbe erhält im Druckvorschriften-Etat die Nr. 472. Die in diesem Etat unter Nr. 341
aufgeführte gleiche Ausrüstungs-Nachweisung tritt außer Kraft.
In Vertretung.
No. 349/7. 95. A. 4. Gisevius.
Kriegsministerium. Berlin den 25. Juli 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 189.
Ausgabe der Schußtafel Nr. 14 für die lange 15 cm Kanone.
Die Schußtafel Nr. 14 für die lange 15 cm Kanone mit Granaten C,83 und Schrapnels C/90 zum Sammel-
heft der Schußtafeln und die gleichnamige Gebrauchsschuhtafel sind ausgestellt und werden den betheiligten
Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Zahl von Abdrücken unter Umschlag zugehen.
Die vorläufige Schußtafel Nr. 14 für die lange 15 cm Kanone von 1893 tritt aber Kraft.
Gleichzeitig wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. Mai 1895 — Nr. 452/5.
95. A. 5. (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 13 Seite 125) mitgetheilt, daß die lochlauchechüpe Nr. 66“ b für
die 21 cm Thurm-Haubitze St. im Druckoorschriften-Etat die Nr. 473 erhält, sowie daß die Nr. 391 des Druck-
vorschriften-Etats — Schußtafeln für die 21 cm Thurm-Haubitze mit Stahlseele von 1893 — zu streichen ist.
In Vertretung.
No. 530/7. 95. A. 5. Welter.