Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
# 27 zur Ausrüstungs-Nachweisung für die Wagen eines kommandirenden Genera
r.
Nr.
Nr.
1 bis 35 zum Entwurf der
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
3
—
*rni-
202
36 kün. 44n Ausrüstungs- Nachweisung für die Feld-Intendantur des Großen Hauptauartiers Seiner
l
64 bis 73 zur nnrüssern, Nachweisung für die Stabswache und Proviant-Kolonne des Großen Haupt-
quartiers Seiner Majestät des Kasserg,
64 bis 113 zur Ausrüstungs-Nachweisung sür eine Feld-Bäckerei-Kolonne, ausgerüstet mit 20 bz. 30 Back-
öfen,
53 bis 93 zur Ausrüstungs-Nachweisung für eine Reserve-Bäckerei-Kolonne,
85 bis 116 8 Ausrüstungs-Nachweisung für ein Kavallerie-Regiment, —— mit Eskadron-Pack-
wage 7, -
10 zur e " Nachweisung für die Wagen eines Infanterie= oder Kavallerie-Divisions-K deurs
104 bis 117 zur #nleitung 6 kr guten Erhaltung der Artilleriedepotbestände rc.,
ebungsgeräths-Vorschrift für Fubartillerie,
87 bis 98 zu den Sondervorschriften für die Fußartillerie — A. Geschützrohre,
58 bis 70 zu den Sondervorschriften für die Fußartillerie — B. Lasseisn, Protzen und Fahrzeuge,
10 bis 14 zur Vorf Geift= für die Verdingung von Lieferungen und Leistungen bei den Artilleriedepots,
Artilleriewerkstätten
22 bis 56 zur Vorf m ebie Geschützmunition der Fußarlillerie“.