Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
29. Jahrgang. Gerlin den 29. August 1895. Nr. 23. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50.. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blottes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 904 
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 200. 
Bestimmungen, betreffend die Befugnisse zur Beurlaubung von Offizieren, Militärärzten und 
Mannschaften. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich unter Aufhebung der Ordre vom 23. Oktober 1879 die 
beifolgenden Beslimmungen, betreffend die Befugnisse zur Beurlaubung von Offizieren, Militärärzten und# 
Mannschaften. Die Festsetzungen über Gebührnisse der Beurlaubten bleiben hierdurch unberührt. da p 
Kriegsministerium hat das Erforderliche bekannt zu machen, sowie etwaige Erläuterungen zu ertheilen. 
Neues Palais den 1. August 1895. 
  
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. Berlin den 16. August 1895. 
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 100/8. 95. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 201. 
Anlegung von Eichenblättern aus weißem Metall zum Baude des Eisernen Kreuzes von 1870/71. 
Ich will aus Anlaß der fünfundzwanzigsten Wiederkehr der Siegestage des Krieges von 1870/71 den Besitzern 
des Eisernen Kreuzes einen erneuten Beweis Meiner Königlichen Gnade dadurch zu Theil werden lassen, daß Ich 
ihnen die Berechugung verleihe, nach der beiliegenden Probr auf dem Ordensbande drei Eichenblätter von 
jeßem Metall mit der Zahl 25 darauf zu tragen. Ich beauftrage das Staatsministerium, wegen der 
Bekanntmachung dieses Meines Erlasses das Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 18. August 1895. „ 
Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 26. August 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntmiß der 
Armee gebracht, daß die Eichenblätter mit der Zahl 25 Allerhöchster Bestimmung gemäß möglichst dicht 
an dem Eisernen Kreuz ansubringen sind. Von der Allerhöchst genehmigten Probe wird den Röniguchen 
Generalkommandos je ein Exemplar zugehen. 
No. 435/8. 95. K. M. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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