Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Nr. 202. 
Aubringung von Spaugen mit Juschriften an dem Bande der Kriegsdenkmünze von 1870/71. 
Ich will aus Anlaß der fünfundzwanzigsten Wiederkehr der Siegestage des Feldzuges von 1870/71 das in 
diesem Kriege erworbene Verdienst erneut dadurch anerkennen, daß Ich denjenigen Besitzern der Kriegsdenk- 
münze, welche an einer der in dem anliegenden Verkeichnisse aufgeführten Schlachten 2c. Theil genommen 
haben, die Berechtigung verleihe, auf dem Bande dieser Denkmünze nach beifolgendem Muster für jede der 
von ihnen mitgemachten Schlachten 2c. eine Spange mit dem entsprechenden Schlacht= 2c. Namen zu tragen. 
Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Ordre das Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin den 18. August 1395. 
Wilhelm. 
Fürst zu Hohenlohe. 
An den Reichskanzler. 
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21. Belagerung von 
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Mit Bezug auf die Veröffentlichung in Nr. 197 des Deutschen Reichs= und Königlich Preußischen 
Staatsanzeigers erfolgt nachstehend die Abbildung der von Seiner Majestaͤt dem Kaiser und Bonige 
gestisteten, auf dem Bande der Kriegsdenkmünze von 1870/71 zu tragenden Spangen in natürlicher Größe. 
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Hierzu wird Folgendes bemerkt: 
Die Spange ist aus vergoldetem Messing oder vergoldeter Bronze herzustellen. 
Der Nand und die Insscheife sind glatt und polirt, die Buchstaben erhaben, der Grund matt. 
Die anschit ist — erforderlichen Falles unter Verkleinerung der Buchstaben — in einer Zeile zu 
ferligen, und hat sich auf den Namen des Ortes zu beschränken, an dem die Schlacht stattgefunden hat be. 
n den die Belagerung gerichtet war. Ausgenommen sind die Spangen für die Schlachten an der Hallue 
an der Lisaine. Aus diesen hat die Inschrift zu lauten: ¾ chüach s
	        
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