partements unterstellten Formationen, Anstalten!) und
Personen,)
die Oberquartiermeister im großen Generalstabe hin-
sichtlich ihrer Adjutanten,
die im §. 1 unter Nr. 9 bezeichneten Vorgesetzten,)
der Chef des Militär-Reit-Instituts,
die Inspekteure von Fußartillerie-, Pionier= und
Ingenienr-Inspektionen,
die Präsides der Artillerie-Prüfungs-Kommission und
des Ingenieur-Komitees (Letzterer auch über die
Festungsbauschule)
der Inspekteur der vereinigten Artillerie und Ingenieur=
schule,
der Inspekteur der Infanterieschulen,
der Direktor der Kriegs-Akademie,
die im §. 1 nicht aufgeführten Gonverneure,
der Kommandant von Berlin:
. gleich einem Brigade-Kommandeur:
der Remonte-Inspekteur,
der Kommandeur des reitenden Feldjäger-Korps,
der Präses der Ober-Militär-Examinations-Kom-
mission,
der IJuspekteur der Kriegsschulen,
der Kommandeur des Kadettenkorps,
x
1) Von den im X. 1 Zisser 2 bezeichneten Formationen und Anstalten
sind unterstellt:
dem Allgemeinen Kriegs-Departement die unter d, 1l., h und i, dem
Departement für das Invalidenwesen die unter ! genannten Der
Inspekteur der Infanterieschulen reicht die eigenen Urlaubögesuche, sowie
die über seine Besugniß hinausgehenden Urlaubsgesuche Untergebener —
sofern in letzterer Hinsicht nicht die Vorlage durch die Gesucholiste ge-
boten ist — an den Kriegsminister.
2) Inspizienten des Feldartillerie= und des Jußartillerie-Materials,
sowie der Wassen bei den Truppen und das Zeugpersonal.
) Bei einer Erkraunkung oder Beurlaubung der Kavallerie-Inspelieure
sind — sosfern eine Stellvertretung der letzteren nicht angeordnet worden
ist — etwaige Urlaubsgesuche der Adjutanten der Kavallerie-Inspekteure
dem Allgemeinen Kriegs-Departement vorzulegen.