Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

die Direktoren der Kriegsschulen, 
der Direktor der Militär-Turnanstalt, 
der Direktor der Militär-Eisenbahn, 
der Kommandeur der Luftschiffer-Abtheilung, 
die Kommandeure der Unteroffizierschulen und der 
Unteroffizier-Vorschulen, 
der Kommandeur des Militär-Knaben-Erziehungs- 
Instituts zu Annaburg, 
die Direktoren der Oberfeuerwerkerschule und der tech- 
nischen Institute der Artillerie, sowie der Gewehr- 
und Munitionsfabriken, 
der Präses der Gewehr-Prüfungs-Kommission, 
die Präsides der Gewehr-Revisions-Kommissionen, 
die unter 2 und 3 nicht aufgeführten Kommandanten 
von Orten, an denen sich ein Gonverneur nicht 
befindet, 
die Artillerieoffiziere der Plätze, sowie die Vorstände 
der Artilleriedepots und die Ingenieuroffiziere der 
Plätze als Stabsoffiziere, und sofern sie nicht mit 
dem vorgesetzten Inspekteur in derselben Garnison 
sich befinden, 
die Kommandenre der Leibgendarmerie und der Schloß- 
garde-Kompagnie, 
die Kommandanten der Invalidenhäuser mit Ausnahme 
des Kommandanten des Invalidenhauses in Berlin, 
die Kommandanten der Truppen-Uebungsplätze bz. die 
Vorsitzenden der Verwaltungen der Fußartillerie- 
Schießplätze, 
die Vorstände der Bekleidungsämter; 
gleich einem detachirten Stabsoffizier 2c. 
die Artillerieoffiziere der Plätze,!) die Ingenieuroffiziere 
der Plätze und die Vorstände der Artilleriedepots 
als Hauptleute, 
St 
1) Zweite bz. dritte Arkillerieossiziere der Plätze haben nur in Ver- 
trelung der ersten eine Beurlaubungs-Befugniß.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.