Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Fasern trägt. Der Faserstreifen. zeigt eine blaue Färbung durch die ganze Papiermasse. Die blauen Fasern 
lassen sich mit einer Nadel aus der Papiermasse auslösen, wie durch eine Probe ohne Beeinträchtigun der 
Gültigkeit des Scheines festgestellt werden kann. Liegen die satem ihrer ganzen Länge nach auf d ber- 
fläche, so kann man sicher sein, ein Falschstück vor sich zu haben. Der gescnte Verdacht ist gerechtfertg. 
wenn die Fasern zwischen zwei Papierschichten liegen. Ist dies der Fall, so lassen sich entweder beide Schichten 
leicht durch Wasser trennen, oder die obere Schicht kann durch Reiben mit 1 ssumpfen Messer entfernt 
werden, so beß, die zweite Papierschicht mit den darauf liegenden Fasern zu Tage tr 
3 zmß eine einheitliche feste Schicht mit gut geglätteter, dit glänzend noch wollig 
aussehender“ ese 
Reichske escheine“ 1 in Folge häufigerer Anwendung der Probe mit der Nadel ihre Fasern zum 
größten * verloren haben sollten, würden als unbrauchbar gewordene Scheine nach den unterm 1. Juni 1876 
(Armee-Verordnungs-Blatt für 1876 Seite 132 und 133) hierüber erlassenen Bestimmungen zu behandeln sein. 
No. 258/1. 95. B. 1. Frhr. v. Gemmingen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 21. Januar 1895 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 20. 
Garnison-Verpflegungszuschuß für Militsch im 1. Vierteljahr 1895. 
Der k%risesengstrfsu mit i½m des Juschusses zur Beschaffung eines Frühstücks beträgt für den 
Standort Militsch im 1. Vierteljahr 189 1 2 
auf den Mann und Tag. « 
DteBekanntmachungvom28Dezember1894No767xl294B2(ArmeeVerordnungsBcattNröl) 
wird hierdurch vervollständigt. 
No. 555/1. 95. B. 2. Frhr. v. Gemmingen. 
  
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 31 bis 34 zur Dienstordnung der Kriegsakademie, 
Nr. 101 bis 115 zur Ausrüstungsnachweisung für eine Infanterie= 2c. Munitionskolonne.
	        
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