Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
20. Jahrgang. Gerlin den 10. September 1895. Nr. 24. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der wiertelährlich Pränumerationspreis bieses Blaites beträgt 1.4 20 Abonnirt kann werdent außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 68. 
Bel Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben rcchtet ssch nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird- dabei mit 20 A berechnet, salls nicht für einzelne Aunmnern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten greicnete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.. 90 A 
durch pie Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 209. 
— von Spangen mit weiteren Jnschriften an dem Bande der Kriegsdenkmünze von 1870/71. 
ch will im Verfolg Meiner Ordre vom 18. August 1895 ausnahmsweise auch denjenigen Besitzern der 
M von 1870/71, welche an dem Treffen bei Weißenburg oder der Einschließung von Metz 
Theil genommen haben, die Verechtigung verleihen, auf dem Bande dieser Denkmünze eine Spange mit der 
zuipisene Inschrift zu tragen. Sie haben wegen Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Weitere zu 
veranlassen 
Berlin den 2. September 1895. 
Wilhelm. 
An den Reichskanzler. In Vertrelung: 
Freiherr v. Marschall. 
Kriegsministerium. Verlin den 9. September 1895. 
Vorstehende durch den Reichsanzeiger veröffentlichte Allerhöchste Rabinete-Ordre wird hierdurch 
zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 84/9. 95. K. N. Vronsart v. Schellendorff. 
Kriegeministerium. Berlin den 3. September 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 210. 
Ausgabe einer neuen Dienstvorschrift. 
Eine neu bearbeitete Jorscheist. 
andsetzu r Anleitung für Feldgeschütze" 
wird den in Betracht konina Dienststellen in der erforderlichen Mteeh zugehen. Dieselbe erhält im 
Druckvorschriften-Etat die Nr. 475. Die in diesem Etat unter Nr. 137 aufgeführte „Anleitung für Instand- 
setzungen an Feldgeschützen“ tritt hierdurch außer Kraft. 
No. 380/8. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen.
	        
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