Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Nr. 219. 
Ermächtigung des Dr. Wenzel zu Buenos-Aires zur Ausstellung von Zeugnissen für militärpflichtige 
Deutsche in Argentinien, Urugnay und Paraguay. 
Dem Chefarzt des deutschen Hospitals Dr. Karl Wenzel zu Buenos-Aires ist — an Stelle des auf sein 
Ansuchen von den gleichen Funktionen entbundenen Dr. Paul Beek — auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der 
Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse der im §. 42 Ziffer 1à und b a. a. O. bezeich- 
neten Art über die Untauglichkeit oder bedingte Lauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen aus- 
zustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Argentinien, Uruguay oder Paraguay haben. 
Berlin den 7. September 1895. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung. 
v. Boetticher. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. September 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Vorstehendes wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. September 1888 (Armee- 
Verordnungs-Blatt Seite 191) hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 452/9. 95. A. 1. Frhr. v. Falkenhausen. 
Kriegeministerium. — Berlin den 13. September 1895. 
Departement für das Invalidenwesen. 
Nr. 220. 
Geschichte der Königlich Prcußischen Fahnen und Standarten seit dem Jahre 1807. 
1er auf Allerhöchsten Befehl Semer Majestät deo Kaisero und Könige vom Kriegsministerium 
bearbeitete zweite, die Zeit vom 1. Juli 1890 bis 1. April 1895 umfassende Nachtrag zu der „Geschichte der 
Königlich Preußischen Fahnen und Standarten seit dem Jahre 1807" ist im Verlage der Königlichen Hof- 
buchhandlung von Mittler & Sohn, Berlin S8W., Kochstraße 68, erschienen und bei unmittelbarer 
Bestellung von der Verlagshandlung zu dem Preise von 4,75 „X für das geheftete Exemplar und 6 4& für 
das eingebundene Exemplar — mit Lederrücken — zu beziehen. Wegen Erwerbung des Nachtrages seitens 
der Truppentheile und Behörden wird auf den Erlaß vom 11. Februar 1888 Nr. 91/2. C. 3 Bezug 
genommen, nach welchem ein Exemplar aus dem Unkostenfonds bz. den Büreaugeldern beschafft werden darf. 
Die Versendung der Subskriptionslisten erfolgt unmittelbar durch die Königliche Hofbuchhandlung 
von E. S. Mittler & Sohn. 
  
In Vertretung. 
No. 613/8. 95. C. 3. v. Ekensteen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 19. September 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
r. 221. 
Aenderung bz. Untersuchung des Kompagnic-Patronenwagens C/87. 
1. Bei nothwendig werdendem Ersatz des Gehänges zum Bremsbalken ist die — in nächster Zeit durch 
Ausgabe eines Deckblattes eintretende — Aenderung der bezüglichen Zeichnung zu beachten. 
2. Es ist bei einzelnen Patronenwagen wahrgenommen, daß ein größerer Spielraum zwischen der oberen 
Fläche des Bremsbalkens und den Tragebäumen wie der zeichnungsmäßige (1 mm) vorhanden ist. 
Sämmtüiche Wagen Hind demzufolge dahin zu untersuchen, ob der Spielraum des Bremsbalkens in seinem 
Lehänge nach oben bz. unten mehr als 1 mm beirägt, ist dies der Fall, so ist durch Stauchen des 
Gehänges die erforderliche Uebereinstimmung mit der Zeichnungsangabe herbeizuführen. 
No. 309/8. 95. A. 4. Frhr. v. Falkenhausen. 
  
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Nr. 35 bis 38 zum Verkaufs-Preisverzeichniß zu den Handwaffen, 
Vr. 1 bis 5 zur Schießvorschrift für die Infanterie mit Anhang Il, 
Nr. 2 und 3 zur Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie. 
 
	        
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