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Armee · Verordnungs - Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. Berlin den 29. September 1895. Nr. 26.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.450 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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stalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 N berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preicermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 4
durch die Post oder in direlter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 222.
Exerzir-Reglement für die Kavallerie.
Ich genehmige hiermit das beifolgende Exerzir-Reglement für die Kavallerie und bestimme, daß die damit
gegebenen Festsetzungen künftig allein maßgebend sein sollen. " ·
SistuntcrsagyzurErzielunggestcigerteräußerlicherGleichmäßigkeitodermandererAbsicht
mündliche oder schriftliche Zusätze zu dem Reglement zu erlassen oder den für die Ausbildung und die
Anwendung des Reglements gelassenen Spielraum zu beschränken.
Das Kriegsministerium ermächtige Ich jedoch, etwa nothwendig werdende Aenderungen, insoweit sie
nicht grundsätßzlicher Art sind, eintreten zu lassen.
Neufahrwasser, an Vord M. B. „Hohenzollern“, den 16. September 1895.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1895.
Vorstehende Allerhöchste Babinete-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der
Armee gebracht, daß das Exerzir-Reglement nach erfolgtem Druck den Truppen und Behörden in der
erforderschen Anzahl von Abdrücken zugehen wird.
ei unmittelbarer Bestellung aus der Armee wird das Reglement von der Königlichen Hofbuchhandlung
von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW. Kochstraße 68—70 zum Preise von 1 .X/ 15 Pf. für das geheftete
und 1 .K. 30 Pf. für das einfach gebundene Exemplar geliefert.
Im Druckvorschriften-Etat erhält das neue Reglement die Nummer 478; Nummer 389 tritt
außer Kraft.
No. 321/9. 95. A. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 24. September 1895.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 223.
" Auflösung der Garnisonverwaltung für den Artillerie-Schießplatz bei Darmstadt.
Zun 1. November d. J. gehen die Garnis liungs-Geschäfte für den Artillerie-Schießplatz bei
armstadt auf die Garnisonverwaltung in Darmstadt über.
No. 929/9. 95. B. 4. Frhr. v. Gemmingen.