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Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 232.
Ausgabe der Vorschrift für Instandhaltung der Waffen bei den Truppen.
Die vorbezeichnete Vorschrift ist neu gedruckt worden und wird den betheiligten Dienststellen — soweit
erforderlich mit Vertheilungsplan — unter Umschlag zugehen.
Die Vorschrift erhält im Druckvorschiften-Etat die Nummer 477.
Sie erscheint im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW.,
. Kochstraße 68—71 und kostet bei unmitteibarer Bestellung aus der Armee das Exemplar:
geheftet ........... WANT-Pfg
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Durch die Ausgabe dieser neuen Vorschrift treten außer Kraft:
Druckvorschriften-Etat Nr. 96 Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen vom
21. April 1885 und Nr. 340 Anleitung für die Verpackung der Büchsenmacherkasten 2c. vom 2. April 1892.
No. 278/9. 95. A. 2. Frhr. v. Falkenhausen.
Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 233.
Nebenkosten bei Pferdebeschaffungen.
Es liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß als „Nebenkosten“ bei der Beschaffung von Dienstpferden
der pferdegeldberechtigten Offiziere — § 7 und Anlage 1 der Pferdegelder-Vorschrift — außer den durch
Empfangsbescheinigung zu belegenden Transportkosten im Allgemeinen nur die Fahr= und Unterhaltungskosten
für den Begleiter des Pferdes auf der Hin= und Rückreise und die sogenannten Halftergelder — letztere bis
zu ½ Prozent des Kauspreises — gerechnet werden dürfen.
In Vertretung.
No. 363/9. 95. A. 3. Gisevius.
Kriegsministerium. Berlin den 30. September 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 234.
Aenderung 2c. von Preistarifen über Fabrikate der Artilleriewerkstätten.
1. In dem Tarif IIIb, enthaltend die Sattlerfabrikate, ausgenommen die Ausrüstungsstücke
für Kavallerie, sind die Preise für die unter laufende Nr. 76, 77 und 78 aufgeführten Futtersäcke
in bz. 2,40 Al., 8,25 K. und 1,80 „Kl. abzuändern.
Diese Preisänderungen gelien jedoch erst für die vom 1. Oktober d. J. ab eingehenden Bestellungen.
Der Tarif lIb, enthaltend die Ausrüstungsstücke für Kavallerie, tritt mit dem 1. Oktober d. J.
außer Krast. Eine Neubearbeitung desselben findet vorläufig nicht statt. Die Artilleriewerkstätten
aben Anweisung erhalten, die bei ihnen in Bestellung gegebenen Kavallerie-Ausrüstungsstücke bis auf
eiteres mit den wirklichen Herstellungs= bz. Beschaffungskosten, die in jedem Falle besonders zu ermitteln
sind, den Bestellern in Rechnung zu stellen. · »
Den Truppentheilen der Kavallerie wird anheimgestellt, vor endgültiger Uebertragung von Liefe-
rungen an die Artilleriewerkstätten bezügliche Preisangaben von den genannten Instituten einzuziehen.
Im Auftrage.
No. 942/9. 95. A. 7. Gisevius.