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Kriegsministerium. Berlin den 4. Oktober 1895.
Militär-Oekonomie-Departement.
Nr. 235.
Eisenbahnbef örderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schuellzügen.
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtrans-=
porte für die Dauer des mit dem 1. d. M. in Krast getretenen Winterfahrplans auf Militärfahrkarten
befördert werden können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das
Seite 110/113 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blaties abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch
außer Kraft rritt.
No. 22/10. 95. B. 3. Frhr. v. Gemmingen.
Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtrausporte vom
1. Oktober 1895 ab auf Militärfahrkarten nach Maßgabe des Militärtarifs befördert werden können.
veh Bezeichnung Bahnstrecke
ahn-
und Nummer Anfangsstation Endstation Bemerkungen
verwaltung bes Zuges nach
dem Kursbuch und und
Abfahrtszeit Ankunftszeit
I. Königlich
Preußische
Staats-
Eisenbahnen:
a) Königliche Schnellzug 4 4
Eisenbahn= 11 u. 21| Flensburg 8° V. Altona 11½ V.] Widerruflich nur für Kom-
Direktion mandos bis zu 20 Mann und
Altona. für einzelne Beurlaubte auf
Militärfahrschein bz. Militär=
fahrkarte von Hadersleben,
welche sonst in Flensburg keinen
Anschluß finden würden.
b) Königliche Schnellzug 2 Köln Hbhf. Herbesthal 87 V. Bis zu 20 Mann. Nur für
Eisenbahn- 6f° V. solche Kommandirte, deren rasche
Direktion Beförderung im dienstlichen
Köln. # Interesse liegt, und wenn die
Dringlichkeit vom absendenden
Truppentheil begründet wird.
c) Königliche Schnellzug 293|Diedenhofen Coblenz Mos. bis zu munr selche :
Eisenbahn= . «- 5"NWMCUUBeiökdekungimdlenfti
Direktion 291/Diedenhofen Coblenz Mos. · lichen Interesse liegt
St. Johann= V. 10½ V. bis zu fund wenn die Beinguttk-
Saarbrücken. 288 Coblenz Mos. Trier r. 10 N.50 Mannskeit vom absendenden
83° N. Truppentheil begründet
wird.
d) Foniglihe Die Benutzung aller Schnellzüge durch, einzelne Militärpersonen auf Militärfahrkarte
Eisenbahn= wird ausnahmsweise in Fällen besonderer Dringlichkeit zugestanden unter der Voraus-
Direktion etbung. daß durch Mitnahme der Militärpersonen die zulässige Zugstärke nicht über-
Posen. chritten wird.