Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

234 
Kriegsministerium. Berlin den 4. Oktober 1895. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 235. 
Eisenbahnbef örderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schuellzügen. 
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtrans-= 
porte für die Dauer des mit dem 1. d. M. in Krast getretenen Winterfahrplans auf Militärfahrkarten 
befördert werden können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das 
Seite 110/113 des diesjährigen Armee-Verordnungs-Blaties abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch 
außer Kraft rritt. 
No. 22/10. 95. B. 3. Frhr. v. Gemmingen. 
Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtrausporte vom 
1. Oktober 1895 ab auf Militärfahrkarten nach Maßgabe des Militärtarifs befördert werden können. 
  
  
  
  
veh Bezeichnung Bahnstrecke 
ahn- 
und Nummer Anfangsstation Endstation Bemerkungen 
verwaltung bes Zuges nach 
dem Kursbuch und und 
Abfahrtszeit Ankunftszeit 
I. Königlich 
Preußische 
Staats- 
Eisenbahnen: 
a) Königliche Schnellzug 4 4 
Eisenbahn= 11 u. 21| Flensburg 8° V. Altona 11½ V.] Widerruflich nur für Kom- 
Direktion mandos bis zu 20 Mann und 
Altona. für einzelne Beurlaubte auf 
Militärfahrschein bz. Militär= 
fahrkarte von Hadersleben, 
welche sonst in Flensburg keinen 
Anschluß finden würden. 
b) Königliche Schnellzug 2 Köln Hbhf. Herbesthal 87 V. Bis zu 20 Mann. Nur für 
Eisenbahn- 6f° V. solche Kommandirte, deren rasche 
Direktion Beförderung im dienstlichen 
Köln. # Interesse liegt, und wenn die 
Dringlichkeit vom absendenden 
Truppentheil begründet wird. 
c) Königliche Schnellzug 293|Diedenhofen Coblenz Mos. bis zu munr selche : 
Eisenbahn= . «- 5"NWMCUUBeiökdekungimdlenfti 
Direktion 291/Diedenhofen Coblenz Mos. · lichen Interesse liegt 
St. Johann= V. 10½ V. bis zu fund wenn die Beinguttk- 
Saarbrücken. 288 Coblenz Mos. Trier r. 10 N.50 Mannskeit vom absendenden 
83° N. Truppentheil begründet 
wird. 
d) Foniglihe Die Benutzung aller Schnellzüge durch, einzelne Militärpersonen auf Militärfahrkarte 
Eisenbahn= wird ausnahmsweise in Fällen besonderer Dringlichkeit zugestanden unter der Voraus- 
Direktion etbung. daß durch Mitnahme der Militärpersonen die zulässige Zugstärke nicht über- 
Posen. chritten wird. 
  
  
  
 
	        
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