Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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Kriegsministerium. Berlin den 23. November 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinete-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
» Die Vorschrift, welche im Druckvorschriften-Etat unter Nr. 479 nachzutragen ist, wird den Kommando- 
behörden rc. in der erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplan zugehen. 
Die Nr. 58 des Druckvorschriften-Etats ist zu streichen. 
  
No. 635/10. 95. A. 5. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 262. 
Versuchsweise Unterstellung einzelner Landwebsrbezirte im Bereiche der 23. und 24. Infanterie-Brigade 
unter die 12. Kavallerie-Brigade. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich vom 1. Januar 1896 ab für das Friedensverhältniß ver- 
suchsweise die aus der anliegenden Landwehr-Bezirkseintheilung für den Bereich der 23. und 24. Infanterie- 
Brigade hervorgehende Unterstellung einzelner Landwehrbezirke unter die 12. Kavallerie-Brigade mit der 
Maßgabe, daß diese Unterstellung sich auf sämmtliche Dienstzweige der betreffenden Landwehrbezirke erstreckt 
und letztere aus dem Befehlsbereich der Infanterie-Brigaden ausscheiden. 
Neues Palais den 28. November 1895. 
,», Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Landwehr--Bezirkseintheilung für den Bereich der 23. und 24. Infanterie-Brigade. 
  
  
  
  
  
e Landwehrbezirke Bemerkungen 
23 Cosel 
I. Bezirk ofelt“ 
n Gleiwitz Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 
—3. Sasanterie Beigade, der 2. Bezirk dem Kom- 
» mandeur der 12. Kavallerie-Brigade im Frieden 
Ratibor unterstellt. 
2. Bezirk Rybnik 
Kattowitz 
24. Neiße 
Oppeln 
Kreuzburg 
Beuthen O. S. 
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 30. November 1895. 
Vorstehende Allerhöchste Rabinets-Drdre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee 
gebracht, daß in der Zusammensetzung der Landwehrbezirke eine Aenderung nicht eintritt. 
Die Herausgabe eines Deckblattes zur Wehrordnung bleibt vorbehalten. 
Im Auftrage. 
No. 992/11. 95. A. 1. Frhr. v. Falken hausen. 
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