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Nr. 276.
Neue Probe des Kochgeschirrs und des Kochgeschirrfutterals für die Kavallerie.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich für Neubeschaffungen die beiliegenden Proben eines Kochgeschirrs
aus Aluminium und eines Klggeschirrsckeruls für die Kavallerie. Das Kriegsministerium hat hiernach
das Weitere zu veranlassen.
Neues Palais den 28. November 1895.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 11. Dezember 1895.
Vorstehende Allerhöchste Zabinere-rdre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht mit
dem Hinzufügen, daß Beschreibung des Kochgeschirrs sowie Bestimmungen betreffs der Beschaffung, Behandlung
und Emskenhelung desselben mit den Proben zur Ausgabe gelangen.
No. 940/I1. 95. B. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Vereinigung des medizinischechirurgischen Feiedeich Wilhelms-Instituts und der medizinischechirurgischen
Akademic für das Militär zur Kaiser Wilhelms--Akademie für das militärärztliche Bildungswesen.
Aus Anlaß der hundertjährigen Stiftungsfeier des medizinisch-chirurgischen Friedrich Wilhelms-Instituts be-
stimme Ich, daß die jetzt bestehenden militärärztlichen Bildungsanstalten — das medizinisch-chirurgische Friedrich
Wilhelms-Institut und die medizinisch-chirurgische Akademie für das Militär — in Uebereinstimmung mit
ihrer Entwickelung zu einer Anstalt vereinigt werden, welche den Namen:
Kaiser Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen
zu führen hat. Indem Ich Mir die Genehmigung der weiteren Organisation dieser Akademie vorbehalte,
erkenne Ich gern an, in wie hohem Maße die militärärztlichen Bildungsanstalten in ihrem nunmehr hundert-
jährigen Bestehen um die Ausbildung der Militär= und Marineärzte und somit auch um die Interessen der
Armee und Marine sich verdient gemacht haben.
Neues Palais den 2. Dezember 1895.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium. *
Kriegsministerium. Berlin den 9. Dezember 1895.
Vorstehende Allerhöchste Rabinete'Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 2365/11. 95. M. A. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. —— — Berlin den 8. Dezember 1895.
Nr. 278.
Ergänzung des §. 181 der Militär-Strafvollstreckungs-Vorschrift und des 8. GC#a der Dienstvorschrift
für die Arbeiter-Abtheilungen.
Die vorbezeichneten Paragraphen erhalten folgende Anmerkung: ·
„Unteroffizieren des ständigen Aufsichtspersonals, welche auf Grund der Bestimmungen des Ab-
schnitts B der Anlage 1, zu den Anstellungs-Grundsätzen bz. des §. 36,8 der Friedens-Besoldungs-Vorschrift
zur Beschäftigung im Zivildienst oder zum Suchen einer Zivilstelle mit sämmtlichen Garnisongebührnissen be-
urlaubt werden, ist während dieses Urlaubs auch der Zuschuß zur Beschaffung einer Abendmahlzeit weiter
zu gewähren.“
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten.
No. 99/11. 95. C. 3. Bronsart v. Schellendorff.