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; Halsbinden,
3 Tuchhosen,
2 weißleinene Hosen,
2 Drillichhosen,
2 Unterhosen #l. /95,
1 Mantel (von grauem Tuch),
1 Paar Tuchhandschuhe (von grauem duchz de dem Unteroffizier 2 Paar neue Lederhandschuhe),
während des Kommandos sonst noch fällig werden-
den Klein-Bekleidungsstücke sind gleichzeitig mit einzu-
* e Stiefel- S zur chuhe neue senden. Als Tragezeit ist nur die etatsmäßige in Ansatz
1 Paar Sohlen mit Flecken, « zu bringen. Die von vornherein mitzugebenden Sohlen
3 Hemden, neue M./95, und das dritte Hemd dürfen von den eällig werdenden
„ Stücken nicht abgerechnet werden. (Eine Nachweisung
2 Fälligkeitszeiten ist beizufügen),
1 Helm mit Zubehör M. 5, Hahne Haarkoe, aber mit Helmüberzug),
1 Tornister mit Zubehör M.
1 Leibriemen mit Guezpor Und Schloß M. /95,
3 Mantelriemen M./95,
1 Brotbe
urthetel, mit Trinkbecher aus Aluminium,
öbeltroddeln,
ordere Patrontaschen M./95 für Gemeine, M./88 für Unteroffiziere,
Fettbüchse,
üchgeschirr. mit Zubehör aus Aluminium,
keisbeutel,
Salzbeutel,
-eaffeebüchsen,
deweht,
ewehrriemen,
Ründungsdeckel,
chlohschlüssel,
chraubenzieher,
Seitengewehr,
rerzirpatronen in 2 Rahmen,
öoldbuch,
desangbuch,
chießbuch,
Jeltausrüstung.
(Oewehr= west Subeher 33 Feelbüse, sowie die Patrontaschen kommen für Burschen der
erittenen
*WJl‚ Bestimmung unter Hr 3 315 6hhl 0% 284 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1890 kommt
in Wegfall
Die Anmerkung ") auf Seite 27 der „Dienstvorschrist für die Infanterieschulen“ ist entsprechend zu
berichtigen. Deckblatt wird nicht ausgegeben
No. 460/11. 95. A. 2. * v. Falkenhausen.
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Kriegsministerium. Berlin den 11. Dezember 1895.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 283.
Abänderung der „Dienstvorschrift für die Waffenmeister der Feldartillerie".
Seite 155, Ifd. Nr. 186 sind die Worte - Feile“ zu ersetzen durch
2 ebgasuueeh Feilen“.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.