Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunundzwanzigster Jahrgang (29)

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; Halsbinden, 
3 Tuchhosen, 
2 weißleinene Hosen, 
2 Drillichhosen, 
2 Unterhosen #l. /95, 
1 Mantel (von grauem Tuch), 
1 Paar Tuchhandschuhe (von grauem duchz de dem Unteroffizier 2 Paar neue Lederhandschuhe), 
während des Kommandos sonst noch fällig werden- 
den Klein-Bekleidungsstücke sind gleichzeitig mit einzu- 
* e Stiefel- S zur chuhe neue senden. Als Tragezeit ist nur die etatsmäßige in Ansatz 
1 Paar Sohlen mit Flecken, « zu bringen. Die von vornherein mitzugebenden Sohlen 
3 Hemden, neue M./95, und das dritte Hemd dürfen von den eällig werdenden 
„ Stücken nicht abgerechnet werden. (Eine Nachweisung 
2 Fälligkeitszeiten ist beizufügen), 
1 Helm mit Zubehör M. 5, Hahne Haarkoe, aber mit Helmüberzug), 
1 Tornister mit Zubehör M. 
1 Leibriemen mit Guezpor Und Schloß M. /95, 
3 Mantelriemen M./95, 
1 Brotbe 
urthetel, mit Trinkbecher aus Aluminium, 
öbeltroddeln, 
ordere Patrontaschen M./95 für Gemeine, M./88 für Unteroffiziere, 
Fettbüchse, 
üchgeschirr. mit Zubehör aus Aluminium, 
keisbeutel, 
Salzbeutel, 
-eaffeebüchsen, 
deweht, 
ewehrriemen, 
Ründungsdeckel, 
chlohschlüssel, 
chraubenzieher, 
Seitengewehr, 
rerzirpatronen in 2 Rahmen, 
öoldbuch, 
desangbuch, 
chießbuch, 
Jeltausrüstung. 
(Oewehr= west Subeher 33 Feelbüse, sowie die Patrontaschen kommen für Burschen der 
erittenen 
*WJl‚ Bestimmung unter Hr 3 315 6hhl 0% 284 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1890 kommt 
in Wegfall 
Die Anmerkung ") auf Seite 27 der „Dienstvorschrist für die Infanterieschulen“ ist entsprechend zu 
berichtigen. Deckblatt wird nicht ausgegeben 
No. 460/11. 95. A. 2. * v. Falkenhausen. 
— 
M—— 
——————————————————— 
  
Kriegsministerium. Berlin den 11. Dezember 1895. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 283. 
Abänderung der „Dienstvorschrift für die Waffenmeister der Feldartillerie". 
Seite 155, Ifd. Nr. 186 sind die Worte - Feile“ zu ersetzen durch 
2 ebgasuueeh Feilen“. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
	        
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