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Kriegsministerium. Berlin den 24. Dezember 1895.
Nr. 289.
Ergänzung der Vorschrift für die Verwaltung der Pionier-Uebungsgelder vom 12. November 1892.
Inm §. 1, Abschnitt 1 sind hinter dem Buchstaben c) die Worte
„Instandsetzung und“
einzuschalten.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
Im Auftrage.
No. 320/11. 95. B. 1. Frhr. v. Gemmingen.
Nr. 290.
Marschverpflegungs-Vergltung für 1896.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom ebruar 1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 52) ist der Betrag der für die Natural-
verpflegung zu Ws ergülung für das Jahr 1896 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für
Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot ohne Brot
a) für die volle Kafeskest . 80 65 Pf.
b) = -Mittagskost
v ESES
e) -Ê - Abendkost.. 235 20 -
d) Morgenkot 15= 10
Berlin den 19. Dezember 1895.
Der Reichskanzler.
In Vertretung.
v. Boetticher.
Kriegsministerium. Berlin den 28. Dezember 1895.
Vorstehendes wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 721/12. 95. B. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium Berlin den 17. Dezember 1895.
Departement für das Invalidenwesen.
r.
Abänderung bz. Ergänzung des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und oAnstellung für die
unteren Stellen des Forstdienstes in Elsaß-Lothringen vom 1. Oktobe
Durch gemeinschaftliche Verfügung des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Loihringen in N s—i-e
vom 12. Zi tober d. J. sind einzelne Bestimmungen des Regulatios abgeändert bz. ergänzt worden.
Den Königlichen Generalkommandos 2c. wird die erforderliche Anzahl von Druckexemplaren dieser
Verfügung zugehen.
No. 186/12. 95. C. 3. v. Spitz.